Fernwärmepreise müssen dringend gesenkt werden
Die Höchstpreise für Strom, Gas und Fernwärme werden von der steirischen Preisbehörde reguliert. Nachdem die Preise für Strom und Gas mittlerweile fast Vor-Krisen-Niveau erreicht haben bzw. werden, hat es bei der Fernwärme bislang kaum Bewegung gegeben. Nun hat die Preisbehörde von Amtswegen ein Verfahren zur Prüfung einer Herabsetzung der derzeit geltenden Höchstpreise des Fernwärme-Arbeitspreises eingeleitet. Die Energie Steiermark, die letztes Jahr Umsatzerlöse von 2,7 Mrd. Euro und ein positives operatives Ergebnis von 160,8 Mio. Euro erzielt hat, hat nun gegen diese Prüfung Beschwerde eingelegt.
„Die aktuellen Fernwärmepreise sind für die vielen Grazerinnen und Grazer eine große finanzielle Belastung. Dass sich die Energie Steiermark einer behördlichen Prüfung des Fernwärmepreises entziehen will, ist ein befremdliches Signal. Landeshauptmann Drexler und sein Stellvertreter Lang sind gefordert, hier rasch zu handeln“, so Bürgermeisterin Elke Kahr.
Die Energie Steiermark, deren Aktien zu 100 Prozent im Besitz des Landes Steiermark liegen, bringt mit ihrem Verhalten nicht nur die zahlreichen Fernwärmekund:innen, sondern auch die Energie Graz unter starken Zugzwang. Die Energie Graz bezieht bis zu 75 Prozent ihrer Fernwärme von der Energie Steiermark. Die Preisbehörde reguliert nicht nur den Endkund:innen-, sondern auch den Bezugspreis zwischen den beiden Energieunternehmen. Sollte durch den Einspruch der Energie Steiermark kein Gleichschritt im regulierten Preisverfahren zwischen Energie Steiermark und Energie Graz sowie gegenüber den Endverbraucher:innen eintreten, entsteht für die Energie Graz ein finanzieller Verlust zwischen 15 und 30 Millionen Euro. Die Umsetzung wichtiger Dekarbonisierungsprojekte, wie das Energiewerk oder die energetische Klärschlammverwertung, würde sich um Jahre verzögern. Deswegen ist die Energie Graz aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen, ebenso eine Beschwerde gegen das Verfahren einzureichen, damit die Gleichbehandlung zwischen den Energieunternehmen gegenüber der Preisbehörde garantiert ist.
Beteiligungsstadtrat Manfred Eber zeigt für das Handeln der Energie Steiermark ebenso kein Verständnis: „Es kann nicht sein, dass die Energie Steiermark bei Preiserhöhungsverfahren sofort dabei ist, aber wenn es um eine Reduktion geht, sich dagegen ausspricht. Es ist höchst an der Zeit, dass der Fernwärmepreis auf ein verträgliches Maß gesenkt wird. Zudem haben wir höchstes Vertrauen in die Preisbehörde, denn sie bietet mit ihrem objektiven Preisverfahren den Kund:innen Schutz und Sicherheit. Wir haben vor einer Prüfung der Preisbehörde nichts zu verstecken.“
Arbeitspreise für Fernwärme exkl. Ust
Bis 1.4.2022: 6,2 Cent/kWh
Ab 1.4.2022: 8,78 Cent/kWh
Ab 1.12.2022: 15,913 Cent/kWh
Ab 1.10.2023: 15 Cent/kWh
Energie gegen Armut
Um die gestiegenen Energiepreise abzufedern, wurde von der Energie Graz ein Härtefallfonds ins Leben gerufen. Dieser wurde vergangenes Jahr auf eine Million Euro aufgestockt und steht einkommensschwachen Haushalten rasch und unkompliziert zur Verfügung.
Mehr Informationen gibt es hier.
Veröffentlicht: 13. Juni 2024