Gemeinderat fordert die Einführung eines Energie-Grundanspruchs

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„Während immer mehr Haushalte in Österreich zu wenig Energie haben, verschwenden andere viel zu viel. Um dem entgegenzuwirken, fordern wir einen Energie-Grundanspruch, der den Grundbedarf an sauberer Energie für alle Menschen sichert und gleichzeitig Anreize zum Energiesparen schafft“, sagt KPÖ-Gemeinderätin Miriam Herlicska.
Foto: © Alisa Vengerova

Haushalte mit geringem Einkommen sind besonders von den steigenden Preisen für Wohnen, Energie und Lebensmittel betroffen. Laut Statistik Austria konnten im ersten Quartal 2024 etwa 280.000 Haushalten in Österreich ihre Wohnung nicht mehr angemessen warmhalten. Zudem mussten mehr als ein Drittel aller Haushalte ihren Energieverbrauch reduzieren, um die Kosten tragen zu können.

„Während immer mehr Haushalte in Österreich zu wenig Energie haben, verschwenden andere viel zu viel. Um dem entgegenzuwirken, fordern wir einen Energie-Grundanspruch, der den Grundbedarf an sauberer Energie für alle Menschen sichert und gleichzeitig Anreize zum Energiesparen schafft“, sagt KPÖ-Gemeinderätin Miriam Herlicska.

Mit diesem Grundanspruch sollen Haushalte bis zur Hälfte des durchschnittlichen Verbrauchs zu vergünstigten Preisen Energie erhalten. Ab einem höheren Verbrauch steigen die Tarife progressiv an. Das entlastet Haushalte mit durchschnittlichem Energieverbrauch, während Haushalte mit übermäßigem Verbrauch stärker belastet und damit zum Energiesparen motiviert werden. Ein Teil der Einnahmen aus dem höheren Verbrauch finanziert den Energie-Grundanspruch, sodass die Basisversorgung für alle gesichert bleibt. Zusätzlich könnte eine Übergewinnsteuer auf die Gewinne von Energieversorgern eingeführt werden, während Haushalte mit unvermeidbarem Mehrverbrauch, durch gezielte Maßnahmen wie Energieberatung und staatliche Transferleistungen unterstützt werden. (weitere Details im Anhang)

Der Gemeinderat hat heute die Forderung eines Energie-Grundanspruchs an die künftige Bundesregierung gegen die Stimmen der ÖVP und KFG beschlossen.

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Veröffentlicht: 17. Oktober 2024