Zeitkarten für Behinderte ermäßigen
...fordert KPÖ-Gemeinderätin Gerti Schloffer
Die Behindertenermäßigung des Verkehrsverbundes Steiermark erstreckt sich nur auf die Stundenkarte und die 24-Stundenkarte. Bei Wochen- Monates- und Jahreskarten gibt es keine zusätzliche Ermäßigung für Menschen mit Behinderung.
Das widerspricht der geltenden Gesetzeslage in Österreich. (Bundesgesetzblatt 1213. Stück, Seite 2444, Paragraph 40-53, Ausgabe Juni 1990). In diesem Gesetz wird eine Fahrpreisermäßigung für Menschen mit Behinderung ab 70% vorgesehen. Unter Berufung auf diese gesetzliche Bestimmung haben Behindertenvertreter in Vorarlberg erreicht, dass es im dortigen Verkehrsverbund auch bei Zeitkarten für Behinderte eine Ermäßigung von 30 % gibt.
KPÖ-Gemeinderätin Gerti Schloffer: „Das ist ein gutes Beispiel für Graz und für die Steiermark. Deshalb werde ich diese Forderung am Donnerstag mit einem Dringlichkeitsantrag in den Gemeinderat tragen.“
Veröffentlicht: 13. Juni 2012