Wohnunterstützung: Wesentliche Schwachstellen bleiben
Elke Kahr: "Die Familienbeihilfe hat beim Einkommensbegriff nichts verloren!"
Drei Monate nach seiner Einführung legt Soziallandesrätin Kampus (SPÖ) eine Novelle zum Wohnunterstützungsgesetz vor. Diese wird zumindest all jenen, die weniger als 1000 Euro Einkommen im Monat haben, die Möglichkeit geben, um Wohnunterstützung anzusuchen. Hintergrund dieser Novelle ist eine beim Bund beschlossene Erhöhung der Mindestpensionen für Personen, die mindestens 30 Jahre beschäftigt waren, auf 1000 Euro. Ohne Novelle würden die Betroffenen ihren Anspruch auf Wohnunterstützung wieder verlieren. Angekündigt wurde darüber hinaus, dass die Vermögensobergrenze angehoben werden soll.
Doch die Familienbeihilfe bleibt bei der Berechnung weiterhin Teil des Einkommens.
„Solange die Familienbeihilfe als Einkommen zählt, sind Alleinerziehende und Familien die großen Verlierer“, betont Wohnungsstadträtin Kahr. „Die Familienbeihilfe wurde geschaffen, um Kinderarmut zu verringern. Sie hat beim Einkommensbegriff nichts verloren!“
„Die wesentlichen Schwachstellen dieses Gesetzes werden nicht angetastet“, sagt Kahr. „Zwar werden ein paar Leute zusätzlich um die Wohnunterstützung ansuchen können. Doch um nennenswerte Verbesserungen für die Betroffenen zu erzielen, müsste der Berechnungsschlüssel geändert werden.“
Die KPÖ fordert daher die Rückkehr zur Wohnbeihilfe mit den Unterstützungssummen, die es vorher gegeben hat.
Veröffentlicht: 30. November 2016