Wohnunterstützung: Ab Jänner Freibeträge für Kinder bei der Einkommensberechnung
Stadträtin Elke Kahr: „Die Novellierung der Wohnunterstützung mit 1. 1. 2018 zeigt: Widerstand wirkt“
Jetzt ist es amtlich: Mit 1. 1. 2018 werden bei der Berechnung der Wohnunterstützung für Kinder Freibeträge vom Einkommen abgezogen: für das erste minderjährige Kind 130 Euro, für das zweite 175 und für jedes weitere minderjährige Kind 220 Euro. Für Kahr geht dieser Erfolg auf das Konto der KPÖ.
Mehr als 1000 Menschen gingen nach einem Aufruf der KPÖ im September des Vorjahres in Graz auf die Straße, um gegen die Abschaffung der Wohnbeihilfe und die Verschlechterung für ehemalige WohnbeihilfenempfängerInnen durch Einführung der sog. „Wohnunterstützung“ zu protestieren.
Eine Novelle drei Monate später brachte zwar einige Verbesserungen mit sich. Der Hauptkritikpunkt der KPÖ blieb allerdings bestehen: Die massive Schlechterstellung für Familien mit Kindern durch Hinzurechnung der Familienbeihilfe zum Einkommen.
„Die Familienbeihilfe wurde geschaffen, um Kinderarmut zu verhindern. Sie hat beim Einkommensbegriff nichts verloren. Deshalb sind wir nicht müde geworden und haben in den vergangenen Monaten immer wieder auf diesen Missstand hingewiesen und eine Reparatur der Bestimmungen gefordert“, betont Stadträtin Elke Kahr.
Mit der Änderung der Durchführungsverordnung wird damit ein Jahr und vier Monate nach Einführung der Wohnunterstützung die Benachteiligung von Familien mit Kindern bei der Wohnunterstützung zumindest abgefedert. Vor allem für viele AlleinerzieherInnen bedeutet dies eine große Erleichterung.
„Auch wenn nicht immer alle Ziele erreicht werden können, macht es Sinn, sich gegen soziale Verschlechterungen und Ungerechtigkeiten zu wehren. Am Beispiel Wohnunterstützung sieht man: Widerstand wirkt!“, sagt die Grazer Stadträtin und erinnert zugleich an den Spruch: Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
Veröffentlicht: 20. Dezember 2017