„Wohnsitzfrage“: KPÖ-Stadtrat wurde bespitzelt
Unterlagen, die nur mittels einer gezielten Überwachungsaktion des Privatlebens von KPÖ-Stadtrat Manfred Eber entstanden sein können, wurden der Woche Graz zugespielt. Der Vorwurf: Eber habe seinen Hauptwohnsitz nicht in Graz.
Diese Unterstellung ist rechtlich nicht haltbar: Einerseits gibt es bereits durchjudizierte ähnliche Fälle, anderseits hat auch die Magistratsdirektion der Stadt Graz die haltlosen Vorwürfe vollumfassend entkräftet.
Politisch motivierte Aktion von Mitbewerbern?
„Ich bin zutiefst empört über die umfassenden Überwachungstätigkeiten, die gegenüber meinem Privatleben in Auftrag gegeben worden sind. Dieses Nachschnüffeln erinnert an Methoden eines Überwachungsstaates und sind zudem noch möglicherweise mit Steuergelder finanziert worden“, so Eber, der eine politisch motivierte Aktion nicht ausschließt. Die den Medien zugespielten Unterlagen zeigen, dass neben dem umfangreichen Nachstellen von Eber auch Gespräche mit Nachbarn geführt wurden.
Trotz mehrfacher und eindeutiger juristischer Entscheidungen – etwa als die ÖVP 2008 ihren eigenen Stadtrat Werner Miedl zum Rücktritt gezwungen hatte – zeigte der Strippenzieher keinerlei Skrupel, diese Überwachung in Auftrag zu geben. „Ich bin in Rücksprache mit meinem Anwalt und lasse gerade prüfen, ob ich rechtliche Schritte in die Wege leiten werde.“
Fakten- und Rechtslage ist eindeutig
Fakt ist, dass Stadtrat Eber im Bezirk Gries den Hauptwohnsitz gemeldet hat, weil sein Lebensmittelpunkt die Stadt Graz ist. Zudem hat Eber einen gemeldeten Nebenwohnsitz in Neuseiersberg – sein Elternhaus. Zum Ausgleich zu seiner Arbeit geht Eber dort seinem Hobby nach: Gemüsegarten, Kräuteranbau und einer kleinen Tierhaltung. Deswegen nächtigt Eber immer wieder in Neuseiersberg, was im Einklang zu seiner Tätigkeit als Grazer Stadtrat rechtlich möglich ist.
Veröffentlicht: 18. Januar 2023