Wohnen: Einweisungsrecht der Stadt ausweiten!
Dringlichkeitsantrag im Gemeinderat
Künftig soll die Stadt Graz das Einweisungsrecht für einen bestimmten Prozentsatz aller von gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften errichteten Sozialwohnungen erhalten. Das fordert die Grazer KPÖ in einem Dringlichkeitsantrag im Gemeinderat.
Der Hintergrund: Die Zahl der „Übertragungswohnbauten“, bei denen die Stadt das Grundstück zur Verfügung stellt, reicht nicht aus, um den Bedarf an leistbaren Wohnungen in Graz zu decken. Klubobfrau Ina Bergmann: „Um als Kommune mit großer wohnungspolitischer Verantwortung am geförderten sozialen Wohnbau noch effizienter teilhaben zu können, wäre es - zusätzlich zu gemeinsamen Projekten mit Genossenschaften - notwendig, der Stadt Graz das Einweisungsrecht an einem bestimmten Anteil der Wohnungen in allen in der Stadt mit Förderungsmitteln errichteten Wohnbauten zu gewähren. Diese Verbindung der Bereitstellung von Fördermitteln mit einem Einweisungsrecht für die Stadt Graz an einem bestimmten Anteil der so errichteten Wohnungen hätte zudem den Vorteil, dass Gemeindewohnungen im Stadtgebiet besser verteilt wären und so ein besserer Beitrag zur sozialen Durchmischung erreicht wird.“
Das Land Steiermark wird aufgefordert, diese Forderung so rasch wie möglich zu realisieren, damit die Stadt Graz ihr Einweisungsrecht ausweiten und einen Beitrag zur Verbesserung der Wohnsituation in der Landeshauptstadt leisten kann.
Veröffentlicht: 5. Juli 2012