Wegen 48 Cent (!) deutlich höhere Miete!
Mindestpension knapp über Grenze bei Mietzinszuzahlung
"Stadtrat Eustacchio muss diesbezüglich dringend aktiv werden und die Richtlinien ändern", so KPÖ-Klubobmann Manfred Eber.
Im Jahr 1997 hat der Grazer Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass die Wohnungskosten (Miete, BK, anteil. Heizkosten) bei Gemeindewohnungen nicht mehr als ein Drittel des Einkommens ausmachen. Deswegen erfolgt durch die Stadt die freiwillige Leistung einer Mietzinszuzahlung, sowie bei einkommensschwachen Haushalten ein Abschlag zur Berechnung des Einkommensdrittels.
Diese wurde im November 2017 novelliert, so dass bei Einpersonenhaushalten ein Einkommensabschlag von 150 Euro bei Einkommen bis 1.000 EUR zum Tragen kommt. Nun wurde jedoch die Mindestpension bei Alleinstehenden mit Jänner dieses Jahres auf 1.000,48 EUR erhöht. Dies führt dazu, dass alleinstehende Mindestpensionist:innen wegen 48 Cent weniger Zuzahlung bekommen.
„Entweder sollte die Grenze von 1.000 EUR ganz entfallen oder entsprechend angehoben werden. Auch wenn man die letztjährige Erhöhung der Mindestpension miteinrechnet, fallen alleinstehende Mindestpensionist:innen wegen 48 Cent um einen Teil der Zuzahlung um“, erläutert Klubobmann Manfred Eber, der Stadtrat Eustacchio gefordert sieht, die Richtlinien entsprechend zu ändern.
Zudem wäre es ebenfalls an der Zeit, den Zuschuss zu den Heizkosten zu erhöhen. Derzeit werden diese mit 0,77 EUR/m² angerechnet. „Tatsächlich liegen die Heizkosten in vielen Fällen deutlich drüber, weshalb eine Anhebung des Zuschusses gerechtfertigt wäre“, so Eber.
Klubobmann Eber wird morgen einen entsprechenden Dringlichen Antrag einreichen.
Veröffentlicht: 16. Juni 2021