Verschlechterung bei Kontrollen in Pflegeheimen nicht hinnehmbar

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Pflege-Stadtrat Krotzer drängt darauf, dass die Heim-Kontrollen weiter bei der Stadt bleiben. Foto:
Foto: © Antonia Renner

Trotz anderslautender Zusage der damaligen Landesrätin Juliane Bogner-Strauss (ÖVP) im Frühjahr 2022 sollen im geplanten Pflege-Gesetz des Landes Steiermark die Heimkontrollen in den privaten Grazer Pflege-Heimen nicht mehr durch die Amtssachverständigen der Stadt Graz erfolgen – mit dieser Aussage ließ Landesrat Karlheinz Kornhäusl (ebenfalls ÖVP) heute im Landtag aufhorchen.

Warum diese Änderung auf entschiedene Ablehnung beim Grazer Pflege-Stadtrat Robert Krotzer (KPÖ) stößt, erklärt dieser so: „Die Heimkontrollen des Grazer Sozialamts in den 20 privaten Pflegeheimen finden auf höchstem Niveau statt: Nicht nur, dass diese mindestens zwei Mal im Jahr – selbstverständlich unangekündigt, auch in der Nacht oder am Wochenende, einschließlich Folgekontrollen bei Missständen – stattfinden, garantiert die Pflegefachgruppe, dass Beschwerden von Bewohner:innen, Angehörigen oder Beschäftigten tagesaktuell nachgegangen werden kann.“

Dabei hat erst vor wenigen Tagen eine Anfragebeantwortung des Landesrates gezeigt, dass seitens des Landes, das in den übrigen steirischen Bezirken für die Kontrollen zuständig ist, in 33 Pflegeheimen im Jahr 2022 keine einzige Kontrolle stattgefunden hat!

„Wenn dieses System nun auf Graz übergestülpt werden soll, droht ein Abfall der Qualität der Kontrollen“, befürchtet Krotzer, der zugleich betont: „Im Sinne der Gesundheit, Sicherheit und Zufriedenheit der Bewohner:innen und Beschäftigten der Pflegeheime in der Stadt Graz ist es uns ein großes Anliegen, dass das vorbildliche Kontrollwesen unseres Sozialamts weiter dort angesiedelt bleibt. Darum fordere ich Landesrat Kornhäusl auf, diesen Schritt nochmal zu überdenken und mit der Stadt Graz eine Lösung zu finden, wie die hohe Qualität der Kontrollen in Graz gehalten und landesweit aufgebaut werden kann.“

Selbstverständlich ist das Sozialamt weiterhin bereit in Abstimmung mit dem Land Steiermark landesweit einheitliche Standards, die der Rechnungshof-Empfehlung nach einer landesweiten Vereinheitlichung Rechnung tragen, zu übernehmen.

 

 

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Veröffentlicht: 27. Februar 2024