Verschlechterung bei Mietzinszuzahlung
Stadträtin Elke Kahr: „Die Familienbeihilfe bei der Berechnung der Mietzinszuzahlung als Teil des Einkommens zu betrachten, führt zu eklatanten Kürzungen“
Bei der kommenden Gemeinderatssitzung wird versucht werden, die von der KPÖ vor 20 Jahren errungene Mietzinszuzahlung, welche die Stadt Graz den MieterInnen von Gemeindewohnungen zur Verfügung stellt, einer eklatanten Kürzung zu unterziehen.
Trotz Elke Kahrs eindringlicher Warnung vor rund vier Wochen soll das Mietzinszuzahlungsmodell dahingehend verändert werden, dass die Familienbeihilfe als Teil des Einkommens gerechnet wird – in Anlehnung an das Land Steiermark.
Die neu eingeführten Abschlagszahlungsbeträge verschleiern hingegen die Reduktion der Mietzinszuzahlung. Zwei reale Beispiele machen diese „Augenauswischerei“ sichtbar (siehe unten).
„Wenn das beschlossen wird, fällt die Mietzinszuzahlung vor Allem für viele Familien mit Kindern wesentlich geringer aus. Das ist familienfeindlich“, warnt Elke Kahr vor den höchst negativen Auswirkungen. Die KPÖ wird einen Abänderungsantrag zu diesem Stück einbringen.
„Die Einführung der Mietzinszuzahlung war eine dringende Notwendigkeit, um Wohnen auch für Menschen mit geringem Einkommen leistbar zu machen“, so Stadträtin Elke Kahr. Der Hintergedanke war einerseits, dass nicht mehr als 1/3 des Einkommens der Betroffenen für Wohnungskosten verwendet werden soll und diese somit ihre Gemeindewohnung weiter erhalten können (v.a. in Hinblick auf Mietsprünge). Anderseits wollte man einen Leerstand, welcher durch Unvermietbarkeit bezüglich zu teurer Gemeindewohnungen hervorgerufen würde, vermeiden.
Veröffentlicht: 15. November 2017