Verschlechterung bei Mietzinszuzahlung abgewendet
Stadträtin Elke Kahr: „Hoffentlich ist dieses Thema damit endgültig vom Tisch“
Bei der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Wohnungsangelegenheiten ruderte FPÖ-Stadtrat Eustacchio zurück und zog das Stück, mit welchem eine Verschlechterung bei der Mietzinszuzahlung beschlossen werden sollte, zurück. „Die Einführung der Mietzinszuzahlung war eine dringende Notwendigkeit, um Wohnen auch für Menschen mit geringem Einkommen leistbar zu machen. Wenn die Familienbeihilfe zum Einkommen hinzugerechnet wird, werden viele Familien mit Kindern und Alleinerziehende wesentlich weniger oder gar keine Mietzinszuzahlung mehr bekommen. Das ist familienfeindlich“, hatte Elke Kahr bereits am Dienstag gewarnt.
Die Stadträtin hofft, dass dieses Thema damit endgültig vom Tisch ist.
Erfreulich außerdem: Beim Kautionsfonds wird eine Initiative von Elke Kahr jetzt verwirklicht
Für Menschen mit geringem Einkommen sind die Wohnungseinstiegskosten am privaten Wohnungsmarkt oft allein nicht zu bewältigen. Deshalb hat Stadträtin Elke Kahr dafür gesorgt, dass 2010 der Kautionsfonds ins Leben gerufen wurde. „Wer die Voraussetzungen für eine Gemeindewohnung erfüllt, kann beim Amt für Wohnungsangelegenheiten einen rückzahlbaren Kautionsbeitrag beantragen, um damit einen Teil der Kaution (höchstens die Hälfte) abzudecken“, erklärt Stadträtin Elke Kahr.
Bisher war der Beitrag mit 500,- Euro gedeckelt. Noch vor der Gemeinderatswahl hatte Kahr als Wohnungsstadträtin einen Vorschlag zur Erhöhung des Kautionsbeitrages auf 1000,- Euro vorgelegt. Vor dem Sommer hakte die KPÖ nach und forderte im Gemeinderat „ein Bekenntnis zur Beibehaltung und Erhöhung des Kautionsfonds“ (Klubobmann Manfred Eber) ein. Erfreulicherweise wird der Vorstoß von Elke Kahr jetzt umgesetzt und budgetär abgesichert. „Damit wird es auch in Zukunft möglich sein, GrazerInnen mit geringem Einkommen rasch und unkompliziert unter die Arme zu greifen, wenn sie am privaten Wohnungsmarkt fündig werden“, freut sich Elke Kahr.
Veröffentlicht: 12. Oktober 2017