Gemeinderat: Verbesserungen in der 24-Stunden Betreuung gefordert – ÖVP stimmt dagegen

Foto: © Julia Prassl
Im Jahr 2007 erhielt die 24-Stunden-Betreuung eine rechtliche Basis und ist seither ein wichtiger Baustein der Pflegeversorgung in Österreich. „Vielen Menschen konnten dadurch seither im gewohnten Umfeld zu Hause betreut und unterstützt werden. Ein Altwerden in den eigenen vier Wänden wurde für jene, für die es finanziell leistbar ist, ein Stück weit ermöglicht“, fasst KPÖ Gemeinderätin Elke Heinrichs zusammen.
Das Personal, dass die Betreuungsarbeiten übernimmt, besteht in erster Linie aus Frauen aus Ost- und Südosteuropa, die als selbständige Gewerbetreibende über Agenturen vermittelt werden.
„In den letzten Jahren hat die Anzahl an Agenturen und an Betreuer:innen zugelegt. Damit einhergehend gab es eine Ausweitung der staatlichen finanziellen Unterstützung, während auf der Seite der Qualitätskontrolle keine zwingenden rechtlichen Grundlagen für die Vermittlung getroffen wurden“, kritisiert Heinrichs.
Hinzu kommt die Frage der Scheinselbstständigkeit, da zentrale Merkmale eines Dienstverhältnisses erfüllt werden. Ein plakatives Beispiel hierfür ist, dass die vertraglichen Arbeitsbedingungen von den meisten Betreuer:innen nicht selbst festgelegt werden können. Diese Punkte – etwa: Höhe des Honorars – werden in der Regel von einer Vermittlungsagentur bestimmt.
Auch wenn im Jahr 2019 mittels freiwilliger Zertifizierung ein Versuch der Qualitätssicherung geschaffen wurde, gibt es nach wie vor keine zwingenden Qualitätsvorgaben für die Vermittlung.
„Zweifelsohne erbringen die allermeisten Betreuer:innen wertvollste Leistungen für unsere Gesellschaft und auch ein Großteil der Agenturen handelt im vorhandenen Rahmen auf anerkanntem Niveau. Allerdings kann es angesichts der steigenden finanziellen Unterstützung durch die öffentliche Hand, wie z.B. der Stadt Graz, nicht sein, dass es in diesem Modell der Versorgung keine rechtlich verbindende Klarheit betreffend der Qualität und der Verantwortung der Agenturen gibt“, sagt Heinrichs.
Daher forderte sie im Gemeinderat vom Bundesgesetzgeber, rechtliche Klarheit über die Anstellungsverhältnisse zu schaffen, die eine vielfach zu findende Scheinselbstständigkeit ausschließt. Weiters soll von den Agenturen verlangt werden, dass sie zumindest eine Person anstellen, die eine DGKP-Ausbildung absolviert hat, um fachliche Grundkenntnisse auch in den Agenturen zu gewährleisten. Qualitätsstandards und Kontrollen der Agenturen sollen analog zur Kontrolle von Pflegewohnheimen entwickelt werden.
Einzig die ÖVP stimmte gegen die vorgeschlagenen Verbesserungen in der 24-Stunden Betreuung.
Veröffentlicht: 24. April 2025