Verbesserter Diskriminierungsschutz dringend notwendig

Beim Schutz vor Diskriminierung herrscht in Österreich Verbesserungsbedarf. Gemeinderätin Uli Taberhofer hat darum im Gemeinderat eine dringliche Anfrage gestellt. 

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Ulrike Taberhofer präsentiert ihre Dringliche Anfrage (Foto: Julia Prassl/KPÖ)

Derzeit gibt es keinen gesetzlichen Schutz, wenn Personen beim Zugang und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, des Alters, der Religion oder der Weltanschauung benachteiligt oder belästigt und so in ihrer Würde verletzt werden. Das gilt auch für den Bereich des Sozialschutzes, bei sozialen Vergünstigungen und bei der Bildung. 

"Wesentlich ist, dass Menschen in unterschiedlichen Lebensbereichen keinen Diskriminierungen und Belästigungen ausgesetzt werden dürfen. Darum braucht es eine Vereinheitlichung des Gleichbehandlungsrechts, denn die bestehende Kompetenzaufteilung in der Bundesverfassung führt dazu, dass es 21 unterschiedliche Gesetze in Österreich gibt, was somit auch zu Umsetzungslücken führt", sagt Uli Taberhofer.

Im Gemeinderat hat sie sich für eine bundesweite Verheinheitlichung der Gesetze eingesetzt. Damit soll ein generelles Diskriminierungsverbot verankert werden, das gleichen Schutz vor allen Formen der Diskriminierung bietet und dadurch auch einen niederschwelligen Zugang zum Recht ermöglicht.

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Veröffentlicht: 19. Mai 2022