Verantwortung nicht abwälzen!
Betriebe sind für den Schutz der Beschäftigten zuständig
„Es ist wichtig, dass die Beschäftigten ausreichend geschützt sind. Da stehen die Betriebe in der Pflicht“, sagt Stadtrat Robert Krotzer.
Wenn es nach Ostern wirtschaftlich wieder losgehen sollte, müssen Maßnahmen getroffen worden sein, um die Beschäftigten ausreichend zu schützen. „Masken sowie Desinfektionsmitteln sollen von den Betrieben für ihre Beschäftigten in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt werden. Auch dem Sicherheitsabstand am Arbeitsplatz sollte Sorge getragen werden. Es ist wichtig, dass so das Ansteckungsrisiko minimiert wird“, sagt Gesundheitsstadtrat Robert Krotzer.
GLB-Sekretär Georg Erkinger unterstreicht dies und verweist weitergehend auf das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz: „Wenn es um die Sicherheit am Arbeitsplatz geht, sind die Betriebe in der Pflicht und dürfen weder die Verantwortung noch finanzielle Kosten auf die Beschäftigten abschieben. Auch soll bedacht werden, dass Menschen, die derzeit zwar alleine im Büro arbeiten, jedoch auf Öffis angewiesen sind, um in die Arbeit zu gelangen, Masken von Seiten des Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommen.“
Veröffentlicht: 8. April 2020