"Umweltzone" und die Folgen
Erklärung von KPÖ-Stadträtin Elke Kahr
„Wer glaubt, dass sich die Feinstaubsituation in Graz nach Einführung der Umweltzone im kommenden Winter schlagartig bessern wird, der irrt sich gewaltig.“ Das stellte die Grazer KPÖ-Stadträtin Elke Kahr am Samstag fest.
Sie hält es für sehr wahrscheinlich, dass der vieldiskutierte Schritt von SPÖ und ÖVP unter dem Druck der EU zustande gekommen ist, die hohe Strafzahlungen angedroht hat , weil Österreich eine Feinstaubrichtlinie aus dem Jahr 1999 bisher nicht umsetzt. Deshalb sprechen Voves und Schützenhöfer auch geheimnisvoll von „diversen Gesprächen der letzten Tage“, die zu ihren plötzlichen Entschlüssen geführt hätten.
Elke Kahr: „Die sogenannte Umweltzone für Dieselautos ist nicht besonders wirksam, bringt aber für viele Menschen, die auf ihr Auto angewiesen sind, zusätzliche soziale Belastungen mit sich. Außerdem ist das in den letzten Tagen oft gehörte Argument nicht von der Hand zu weisen, dass mit dieser Maßnahme der Verkauf von Neuwagen gefördert werden soll.
Es ist deshalb fahrlässig gegenüber der Bevölkerung, die Umweltzonen einzuführen, bevor soziale Maßnahmen gesetzt worden sind, die den Menschen wirklich helfen. “
Die Grazer KPÖ ist für wirksame Maßnahmen zur Eindämmung der Feinstaubbelastung. Wir fordern flächendeckende Fahrverbote bei Grenzwertüberschreitung. Das muss aber an diesen Tagen mit einer generellen Freifahrt auf Öffentlichen Verkehrsmitteln verbunden werden, die unbedingt ausgebaut werden müssen. Das Modell der autofreien Tage, die von der Regierung Kreisky eingeführt worden waren, sollte ernsthaft diskutiert werden.
Im eigenen Bereich leistet das städtische Wohnungsamt durch das Fernwärmeausbauprogramm für Gemeindebauten seit vielen Jahren einen wesentlichen Beitrag zur Feinstaubreduzierung.
Zur Erinnerung: Laut Umweltamt wurden für das Grazer Stadtgebiet durch verschiedene Untersuchungen des Zusammenhanges zwischen Verkehrsbelastungen und Feinstaubkonzentration Anteile des Straßenverkehrs (Feinstpartikel aus dem Auspuff plus Abrieb und Aufwirbelung) von etwa 50 % ermittelt.
Der Anteil des Hausbrandes liegt in der Größenordnung von etwa 15 bis 25 %, der von Gewerbe und Industrie bei 20 bis 30 %.
Veröffentlicht: 31. März 2012