Trotz EUGH-Urteil: ÖVP und FPÖ weigern sich Wohnsituation zu verbessern.
Trotz Urteil des Europäischen Gerichtshofs weigern sich FPÖ und ÖVP die Zugangsrichtlinien zu den Gemeindewohnungen zu verbessern!
Im Jahr 2017 haben FPÖ un ÖVP die Richtlinien für die Zuweisung von Gemeindewohnungen abgeändert. In Graz kann nur jemand eine Gemeindewohnung anmieten, der seit durchgehend fünf Jahren in der Stadt wohnt oder insgesamt bereits 15 Jahre hier gewohnt hat. „Leider werden Menschen ausgeschlossen, die ihren Lebensmittelpunkt schon lange in Graz haben, nur, weil sie vorübergehend anderswo gemeldet waren“, berichtet Gemeinderat Manfred Eber.
Ein konkretes Beispiel dazu:
Eine 36jährige Alleinerzieherin, die 2008 von Bruck an der Mur nach Graz gezogen ist, zwischenzeitlich aber von 2014 bis 2017 in Seiersberg gewohnt hat, kommt weder auf 5 Jahre durchgehenden Hauptwohnsitz noch auf die insgesamt 15 Jahre. Sie hat also keinen Anspruch auf eine Gemeindewohnung, obwohl Graz für sie schon lange Lebensmittelpunkt ist und auch soziale Kriterien für eine Gemeindewohnung sprechen würden.
Interessant in diesem Zusammenhang ist jedenfalls die aktuelle Diskussion in München. Auch dort gab es das Kriterium des Hauptwohnsitzes, nach einem Beschluss des EUGH und des bayrischen Verwaltungsgerichtshofes wurde dieses allerdings gekippt. "Begründet wurde es damit, dass die „Verweildauer“ nur ein nachgereihtes Kriterium sein darf. Das bedeutet, dass nur bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Bedürftigkeit und Dringlichkeit dieses Kriterium zum Tragen kommt", weiß der KPÖ-Klubobmann.
Deswegen stellte Eber beim letzten Gemeinderat vor dem Sommer den Dringlichen Antrag, dass die Richtlinien für Gemeindewohnungen neu überarbeitet werden sollen, damit eine Benachteiligung von vielen Leuten endet. Trotz der gerichtlichen Urteile stimmten ÖVP und FPÖ gegen die dringend notwendige Änderung.
Manfred Eber ist seit 2008 Gemeinderat und seit 2017 Klubobmann der KPÖ Graz. Er ist für die Bereiche Wohnen, Finanzen und Verkehr zuständig.
E-Mail: manfred.eber@stadt.graz.at
Veröffentlicht: 10. Juli 2020