Transparent und sparsam: Neue Richtlinien für Klubförderung und Verfügungsmittel
Nach Bekanntwerden des FPÖ-Finanzskandals war für die Koalition aus KPÖ, Grünen und SPÖ klar, dass es neue Richtlinien für die Klubförderung der Parteien im Rathaus und für die Verfügungsmittel braucht. „Die neuen Richtlinien machen klar, wofür Mittel verwendet werden dürfen und wofür nicht. Es handelt sich um Steuergeld und deshalb war und ist für die Koalition wichtig, dass Transparenz und Nachvollziehbarkeit an oberster Stelle stehen“, betont SPÖ-Klubvorsitzende Daniela Schlüsselberger, die die Koordination der Erarbeitung übernommen hatte. Zustimmung zur Klubförderrichtlinie wurde von allen Parteien signalisiert, die sich an den Gesprächen konstruktiv beteiligt haben.
„Die Klubförderung wurde in dieser Periode bereits dreimal um je 10 Prozent gesenkt. Wenn alle Menschen aufgrund der Teuerungen zum Sparen gezwungen sind, darf die Politik bei sich selbst keine Ausnahme machen. Aus demokratiepolitischen Gründen darauf geachtet, dass nicht linear gekürzt wird, sondern kleine Parteien bevorzugt werden“, erklärt KPÖ-Klubobfrau Sahar Mohsenzada.
2022 wurde die Klubförderung von 5,55 Euro pro Wahlberechtigtem auf 5 Euro, 2023 auf 4,5 Euro und 2024 abermals auf 4 gesenkt. Dadurch wurden 2022 Mittel in der Höhe von über 120.705 Euro bzw. 109.732 Euro im Jahr 2023 frei. Nun sind es erneut 109.732 Euro, die für andere städtische Aufgaben zur Verfügung stehen. Summiert ergibt das 2022–2024 eine Einsparung von 691.000 Euro.
Gerhard Hackenberger von den Grünen betont als Vorsitzender des Finanz- und Beteiligungsausschusses sowie Mitglied des Kontrollausschusses schließlich mit Blick auf mutmaßlich regelwidrige Verwendungen von Klubfördergeldern und Verfügungsmitteln vor einigen Jahren: „Mit dem unerträglichen Wissen um die Zahnlosigkeit der derzeit noch geltenden Klubförderungs- und Verfügungsmittelrichtlinien, legen die von uns erarbeiteten neuen Reglements klar formulierte zulässige Verwendungsbereiche fest. Und ich bin sicher, eine den Richtlinien widersprechende Verwendung von Geldern wird in Zukunft durch verstärkte Kontrollmechanismen, die verpflichtende Aufbewahrung der gesamten Buchhaltungsunterlagen sowie letztendlich auch dank der vorgesehenen Sanktionen und Rückzahlungspflichten nicht mehr vorkommen.“
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Veröffentlicht: 4. Dezember 2024