Taxikostenzuschuss wird erhöht
Erstmals wurde die Aktion „Taxikostenzuschuss für mobilitätseingeschränkte Menschen" 1987 eingeführt und wird seither als freiwillige Leistung angeboten. Grazer:innen die aufgrund ihrer Beeinträchtigungen keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können, haben bislang einen Zuschuss im Rahmen von Taxigutscheinen erhalten. Gültig waren die Taxigutscheine immer nur für den Monat in dem sie ausgestellt wurden. Nicht in Anspruch genommene Taxigutscheine verloren ihre Gültigkeit und konnten im Folgemonat nicht mehr eingelöst werden. Das ändert sich jetzt: „Der Beirat für Menschen mit Behinderung hat sich dafür ausgesprochen, dass die Gutscheine nicht verfallen sollen, darum verlängern wir jetzt die Gültigkeit auf sechs Monate“, sagt KPÖ-Inklusionssprecher Philipp Ulrich.
Je nach Einkommen stehen Bezieher:innen vier bzw. sechs Fahrten pro Monat zur Verfügung. Der Wert der Gutscheine erhöht sich von maximal 10,60 Euro auf 12 Euro. Ein darüber liegender Betrag ist vom Fahrgast selbst zu bezahlen.
Veröffentlicht: 16. November 2023