STEK: Generalklausel hebelt positive Festlegungen aus
KPÖ kann deshalb dem neuen Stadtentwicklungskonzept nicht zustimmen
Eine „Generalklausel“ im Verordnungstext des neuen Grazer Stadtentwicklungskonzeptes (STEK 4.0) hebelt viele positive Festlegungen dieses grundlegenden Rahmens für die Entwicklung der steirischen Landeshauptstadt in den nächsten 15 Jahren aus.
Deshalb konnte die KPÖ in der Gemeinderatsitzung am Donnerstag keine Zustimmung geben.
KPÖ-Planungssprecher Manfred Eber führte aus, dass nach jahrelangen Vorarbeiten auf Beamtenebene, im Unterausschuss und auch unter Einbeziehung der Bevölkerung auf einer Sitzung im Mai dieses Jahres der Stadtbaudirektor, der Leiter der Stadtplanung und die Leiterin der Bau- und Anlagenbehörde mit großem Nachdruck äußerst investorenfreundliche Änderungen im Entwurf des Verordnungstextes verlangt haben. Dies habe auch bei der Mehrheit der Ausschussmitglieder Befremden und Verwunderung ausgelöst.
Eber: „Schließlich ist aber doch eine Generalklausel in den Verordnungstext eingefügt worden, die dazu führen kann, dass sich das STEK selber aushebelt.“
Er lautet: „Die sachbereichsbezogenen Ziele und Maßnahmen stellen ein generelles Bekenntnis der Stadt Graz zur qualitätsvollen Stadtentwicklung dar. Im Einzelfall sind diese gegeneinander abzuwägen. In begründeten Ausnahmefällen kann in den nachfolgenden Verfahren begründet davon abgegangen werden. Die Umsetzung im Zuständigkeitsbereich der Stadt Graz kann jeweils nur nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Möglichkeiten erfolgen.“
Nach dem Beschluss des STEK 4.0 muss die Stadt Graz nun eine Neufassung des Flächenwidmungsplanes erstellen.
Veröffentlicht: 14. Juni 2012