Stadt Graz: Wohnbaugelder ausschließlich für Wohnbau verwenden
Dringlichkeitsantrag fordert Wiedereinführung der Zweckwidmung
Der Grazer Gemeinderat fordert Bund und Land auf, die Wohnbauförderungsmittel wieder für den geförderten Wohnbau zu widmen und die jetzige Praxis zu beenden, diese Steuermittel für das Stopfen von Budgetlöchern zu missbrauchen.
Dieser Dringlichkeitsantrag der KPÖ wurde von ÖVP, SPÖ, Grünen, FP und BZÖ unterstützt.
Der Antragsteller, Gemeinderat Manfred Eber: „Diese breite Zustimmung ist sehr erfreulich. Hoffentlich verstärkt sie den Druck auf die Entscheidungsträger.“
Der Hintergrund: Mit 31. 12. 2008 wurde das Zweckzuschussgesetz des Bundes außer Kraft gesetzt. Damit wurde auch die Zweckwidmung der Wohnbauförderungsmittel aufgehoben, weshalb die Zahl der jährlich mit Förderungsmitteln errichteten Wohnungen rückläufig ist.
Das Land Steiermark räumt diesen Förderungstopf aus, um damit Budgetlöcher zu stopfen. Welche Konsequenzen diese Entwicklung haben wird, ist klar: Die Steiermark und insbesondere Graz als stark wachsendes Ballungszentrum steuert ungebremst auf eine Situation zu, in der es zu wenige leistbare Wohnungen geben wird. Gleichzeitig wurde die Wohnbeihilfe gekürzt.
Veröffentlicht: 19. Januar 2012