Stadt Graz soll Belastungsbudget des Landes ablehnen
KPÖ-Dringlichkeitsantrag gegen Kürzungen bei Wohnen, Umwelt, Sozialem
In der letzten Gemeinderatssitzung vor der Wahl am 25. November unternimmt die Grazer KPÖ am Donnerstag einen Vorstoß gegen das Belastungsbudget des Landes Steiermark. In einem Dringlichkeitsantrag – eingebracht von Mag.a Uli Taberhofer – werden die negativen Auswirkungen der geplanten Kürzungen auf die Stadt Graz aufgezählt und eine Rücknahme dieser Streichungen gefordert.
Taberhofer: „Der Belastungskurs, den SPÖ und ÖVP auf Landesebene durchführen, hat negative Auswirkungen auf Graz und auf die BewohnerInnen der Landeshauptstadt. Schon das Doppelbudget 2011/2012 hat mit der Kürzung der Wohnbeihilfe des Landes, dem Aus für den Gratiskindergarten, der Wiedereinführung des Pflegeregresses und Kürzungen im Kulturbereich schwere Belastungen gebracht, die von der Stadt nicht aufgefangen werden konnten.
Das Doppelbudget 2013 soll eine Weiterführung und Verschärfung dieses Kurses bringen.
Beispielhaft dafür seien genannt:
• Nach den drastischen Kürzungen des Vorjahres werden vor allem im Behinderten- und Jugendwohlfahrtsbereich erneut 17,5 Mio. Euro gestrichen.
• Im Bildungs-, Jugend- und Familienressort gibt es Kürzungen im Ausmaß von 23 Millionen Euro.
• Die Kürzungen bei den Kultureinrichtungen gehen weiter. Die Kürzungen bei Theaterholding und Joanneum betragen 100.000 Euro bzw. 500.000 Euro.
• Das Budget für Wohnbauförderungen wird um weitere € 8,3 Millionen verkleinert. Dazu kommt noch die Streichung von 17 Millionen Euro an Landesgeldern für Wohnungssanierungen.
• Die Landesförderung für Elektroautos wird gestrichen, andere Umweltförderungen wie auch die Fördersätze des Landes für Photovoltaik-Anlagen werden drastisch gekürzt.
• Die Privatisierung des LKH-West und andere Maßnahmen im Gesundheitssektor sollen zur Streichung von über 450 Spitalsbetten führen.
Das Doppelbudget ist vom Landtag noch nicht beschlossen worden. Deshalb ist es sinnvoll, dass die Stadt Graz sich mit einem Appell an den Landesgesetzgeber wendet.“
Veröffentlicht: 8. November 2012