Spielsucht: Stadt bleibt auf Folgekosten sitzen
Stadträtin Elke Kahr: Nicht höhere Einnahmen, sondern ein Verbot des Kleinen Glücksspiels muss das Ziel sein!
In der heutigen Stadtsenatssitzung wurde die Stellungnahme der Stadt Graz zum Entwurf des neuen „Steiermärkischen Zuschlagsabgabengesetzes“ beschlossen, in welcher die Stadt das Land auffordert, ihr einen höheren Anteil als die derzeit vorgesehenen 1,38 Millionen an den künftigen Steuereinnahmen aus dem Kleinen Glücksspiel zukommen zu lassen. Begründet wird der Antrag damit, dass der Stadt aus den negativen Auswirkungen des Automatenspielens hohe Kosten erwachsen.
Tatsächlich sind die Kosten, die der Gesellschaft durch Glücksspielsüchtige entstehen, enorm. Deshalb fordert die KPÖ seit Jahren ein Verbot des Kleinen Glücksspiels in der Steiermark. „Alle Betroffenen, welche dank vieler Hilfestellungen und mit viel Glück von der Spielsucht weggekommen sind, aber auch Experten, sagen einhellig, dass nur ein gänzliches Verbot des Glücksspiels diese Sucht mit all ihren Folgen – zerstörte Familien, Überschuldung, Kriminalität - verhindern kann. Die Möglichkeit, einfach in ein Wettcafé zu gehen, um zu spielen, muss genommen werden“, wiederholt Stadträtin Elke Kahr eindringlich die Forderung der KPÖ.
Die Einnahmen aus der Lustbarkeitsabgabe haben für die Stadt Graz zuletzt 3,4 Mio. betragen. Damit konnte wenigstens ein kleiner Teil der gesellschaftlichen Last beglichen werden.
Mit der Glücksspielgesetznovelle des Bundes (2010) wurde aber festgelegt, dass Land und Gemeinden ab 2016 keine Abgaben aus dem Kleinen Glücksspiel mehr einheben dürfen. Den Bundesländern wurde aber freigestellt, das Kleine Glücksspiel zu verbieten. Wien hat ein Verbot des Kleinen Glücksspiels mittlerweile durchgesetzt. In der Steiermark haben ÖVP, SPÖ und FPÖ der Glücksspielindustrie stets die Mauer gemacht und die Anträge der KPÖ immer wieder abgelehnt. Im Sommer wurden Lizenzen für rund 1000 Automaten in der Steiermark ausgeschrieben. Nutznießer sind ab Jänner nächsten Jahres drei Großanbieter.
„Mit der jetzigen Lösung wird nicht nur das Leid vieler Spielsüchtiger und ihrer Angehörigen prolongiert, während die Gemeinden mit den negativen Folgen alleingelassen werden. Profiteure aus dem Kleinen Glücksspiel sind die Glücksspielkonzerne“, so Kahr.
Veröffentlicht: 25. September 2015