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Singles: Leichter zur Gemeindewohnung

Einstimmiger Beschluss im Wohnungsausschuss

Nach den bisher geltenden Wohnungsvergaberichtlinien konnte Einzelpersonen mit geringen Einkommen, deren Wohnungsansuchen aufgrund ihrer aktuellen Wohnsituation mit Ausnahme der Punkte für geringes Einkommen keine weiteren Bewertungspunkte erreichten, keine Gemeindewohnung zugewiesen werden. Da sich diese Fälle zuletzt häuften, hat der Ausschuss für Wohnungsangelegenheiten einstimmig einen Vorschlag von Stadträtin Elke Kahr und dem Grazer Wohnungsamt beschlossen, wonach hinkünftig auch dieser Personenkreis Anspruch auf eine Gemeindewohnung haben wird.

Stadträtin Elke Kahr: „ Diese Adaptierung der Vergaberichtlinien bedeutet, dass jetzt insbesondere noch mehr MindestpensionistInnen, die sich ihre bisherigen, privat vermieteten Wohnungen nicht mehr leisten können, aber auch mehr junge Singles, wie zum Beispiel volljährige Lehrlinge, um eine Gemeindewohnung ansuchen können.“

Veröffentlicht: 14. April 2012

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