Rundfunkgebührenbefreiung
Gemeinderätin Uli Taberhofer fordert Beseitigung der Ungleichheiten
Die aktuelle Gesetzeslage stellt für Menschen mit niedrigem Erwerbseinkommen eine Benachteiligung gegenüber BezieherInnen von Transferleistungen dar.
Wer Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Pflegegeld, eine Pension oder Studienbeihilfe – also sog. „Transferleistungen“ - bezieht, kann um Befreiung von der Telefon-, Rundfunk- oder Fernsehgebühren ansuchen, sofern das Haushaltseinkommen nicht mehr als 12 % über dem Ausgleichszulagen-Richtsatz liegt.
Wer aber trotz Erwerbsarbeit über ein gleich niedriges Einkommen verfügt, hat auf die Gebührenbefreiung keinen Anspruch. „Dieser Umstand stellt eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von armen bzw. armutsgefährdeten Personen dar und muss so rasch wie möglich abgestellt werden“, betont KP-Gemeinderätin Mag. Ulrike Taberhofer. Das Sozialamt hat den Vorstoß der Gemeinderätin befürwortet. Jetzt soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die Fernmeldegebührenordnung entsprechend zu reparieren. Nachdem die Initiative im Sozialausschuss auf Anklang gestoßen ist, hofft Taberhofer auf eine positive Erledigung in der Gemeinderatssitzung am Donnerstag.
Taberhofer: „Die aktuelle Gesetzeslage stellt vor allem für Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen eine Benachteiligung dar, die dadurch noch schneller in die Armutsfalle tappen. Daher ist es dringend notwendig, sodass künftig generell alle Menschen, die unter die definierten Einkommensgrenzen fallen, Anspruch auf Rundfunk- und Fernmeldegebührenbefreiung haben.“
Ein Beschluss im Gemeinderat am kommenden Donnerstag ist nur ein erster Schritt. Im Anschluss wäre der Bund gefordert, rasch für eine Beseitigung der Ungleichbehandlung bei der Rundfunk- und Fernmeldegebührenbefreiung zu sorgen.
Rückfragehinweis: KPÖ-Gemeinderätin Mag. Uli Taberhofer, Tel.: 06502154290
Veröffentlicht: 23. Juni 2009