Reklame-Videowall bei Messe
Gilt für Bauherren Narrenfreiheit?
Vor der neuen Messehalle in der C.-v.-Hötzendorfstraße wurde bereits vor längerer Zeit eine riesige, mit bewegten Bildern bespielte Videowall errichtet. Autofahrer, die sich stadteinwärts der Kreuzung C.-v.-Hötzendorfstraße/Fröhlichgasse nähern, werden dadurch in der Sicht auf die Ampel massiv beeinträchtigt. Unabhängig von der Verkehrssicherheit beklagen sich auch Anrainer über die ständige bewegliche Lichtintensität in den Nachtstunden, da die Videowall die ganze Nacht über läuft.
In der Gemeinderatssitzung im September 2009 stellte Klubobfrau Ina Bergmann den Antrag, Rechtmäßigkeit und Genehmigung der Anlage vor der neuen Messehalle zu überprüfen.
Die mit 22. 3. 2010 datierte Beantwortung durch den Bürgermeisters war allerdings mehr als verblüffend: Obwohl darin dezidiert ausgeführt wird, dass die Videowall ohne Genehmigung errichtet wurde und auch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, behauptet man seitens des Straßenamtes, keine rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung zu haben, um gegen die illegal errichtete Videowall etwas ausrichten zu können. Lediglich die Errichtung von Blenden für die Ampel an besagter Kreuzung wurde angeordnet.
„Ist es tatsächlich möglich, dass Firmen in Graz ungeniert bauliche Veränderungen jeder Art vornehmen können, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen?", wundert sich Bergmann. Sie richtete daher in der Gemeinderatssitzung vom 24. 6. 2010 eine Anfrage an den Bürgermeister. Sie wollte wissen, ob und nach welchen Richtlinien Genehmigungen für bauliche Anlagen dieser Art in Graz erteilt werden, wer sie ausstellt und ob städtische Unternehmen von der Genehmigungspflicht etwa ausgenommen sind. „Es kann nicht sein, dass die Stadt gegen eine nicht genehmigte Videowall, die ganz offensichtlich Probleme macht, keine Handhabe hat", so Bergmann.
Rückfragehinweis: KPÖ-Gemeinderätin Ina Bergmann, Tel.: 0664 60 87 22 150
Veröffentlicht: 28. Juni 2010