Reininghaus: Viele offene Fragen
KPÖ für Befragung nach dem Volksrechtegesetz - Namen der Investoren öffentlich machen
Stadträtin Elke Kahr stellte am Mittwoch klar, dass für die Grazer KPÖ im Fall der Reininghaus-Gründe nur eine Volksbefragung nach dem Volksrechtegesetz in Frage kommt, weil dadurch Rechtssicherheit geschaffen wird und jene Mittel der direkten Demokratie angewandt werden, die in der Landesverfassung vorgesehen sind. Kahr: „Wir haben mit der Abstimmung über die Zukunft der Gemeindewohnungen gezeigt, dass dies ein gangbarer Weg ist.“
Deshalb steht die KPÖ der medial verkündeten Einigung von ÖVP und SPÖ auf eine Bürgerbefragung zu diesem Thema sehr skeptisch gegenüber.
Elke Kahr: „Für uns sind aber andere Fragen viel wichtiger. Zum Beispiel: Welche Personen oder Gesellschaften verstecken sich hinter dem Investor Alfred Müller und Rechtsanwalt Bernhard Astner? Geht es darum, dass die Stadt Graz diese Personen vor möglichen Verlusten schützen soll? Wie will die hoch verschuldete Stadt Graz diesen Kauf finanzieren? Gilt der Reininghaus-Rahmenplan weiter? Wie wird er in das neue Stadtentwicklungskonzept (STEK 4.0) integriert?
Bevor diese Fragen nicht geklärt sind, kann die Grazer Bevölkerung unserer Meinung nach nicht befragt werden.
PS:
Im Aufsichtsrat der Immobilienfirma Asset one saßen ursprünglich (bis vor wenigen Jahren) Grazer mit bekannten Namen:
Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl: Steuerprofi, Mayr-Melnhof-Vertrauter.
Dr. Stephan Mayer-Heinisch:Unternehmer, Humanic.
Dr. Reinhard Hohenberg: Rechtsanwalt, Chef der Immobilienfirma
Wegraz.
Veröffentlicht: 29. Februar 2012