Positive Rolle des Altstadtanwalts gefährdet
Andreas Fabisch warnt vor Verschlechterung
KPÖ-Gemeinderat Mag. Andreas Fabisch: "Erst vor kurzem wurde Hofrat Dr. Manfred Rupprecht vom Land Steiermark für eine weitere Periode mit der Funktion des Altstadtanwaltes betraut. Er hat in diesem Amt hervorragende Arbeit geleistet.
Laut Grazer Altstadterhaltungsgesetz kann der Altstadtanwalt nur dann - und das bis zum Verwaltungsgerichtshof – tätig werden und für die Altstadt Partei ergreifen, wenn der Bescheid der Bau- und Anlagenbehörde im Widerspruch zum Befund der Grazer Altstadtsachverständigenkommission (ASVK) steht. Auf diese Weise kam dem Altstadtschutz von vornherein großes Gewicht zu.
Erweist sich die ASVK nun allerdings in Zukunft als Verfechterin der Abrissbirne und trägt sie vermehrt die Positionen von Altstadtspekulanten (als Bauwerber) und des Bauamtes mit, sind dem Altstadtanwalt die Hände gebunden, die Altstadt würde eine weitere schützende Kraft verlieren“, so Fabisch.
Veröffentlicht: 31. Mai 2012