Positive Entscheidung für die Mieter
Oberster Gerichtshof schafft jetzt Rechtssicherheit
Bereits 2006 hatte der Oberste Gerichtshof entschieden , in allen Mietwohnungen (ausgenommen in Ein- und Zweifamilienhäusern) Klauseln in Mustermietverträgen zu verbieten, die die Pflicht des Ausmalens durch den Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses zum Inhalt haben. Voraussetzung dafür ist es jedoch, dass es sich beim Vermieter um einen gewerblichen Vermieter handelt, das heißt, er muss mehr als fünf Wohnungen vermieten.
Mit seiner neuesten Entscheidung weitet der OGH den Anwendungsbereich dieser Regelung aus. Zumindest im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (Mietwohnungen im Altbau, geförderte Neubauwohnungen) muss man hinkünftig nicht mehr prüfen, ob der Vermieter ein gewerblicher ist oder nicht. In diesen Wohnungen ist eine im Mietvertrag durch Musterklauseln festgeschriebene Verpflichtung des Mieters zum Ausmalen bei normaler Abnutzung nicht mehr durchsetzbar.
„Diese Entscheidung ist ein weiterer Schritt zu einem praktikableren und mieterfreundlicheren Mietrecht. Angesichts der Fülle von mietrechtlichen Entscheidungen des OGH wäre es jedoch höchst an der Zeit, diese höchstgerichtlichen Erkenntnisse im Sinne einer höheren Rechtssicherheit und Verständlichkeit der Regelungen ins Mietrechtsgesetz einfließen zu lassen“, so die Grazer Wohnstadträtin Elke Kahr (KPÖ).
Veröffentlicht: 15. Dezember 2009