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Pensionserhöhung darf kein Minusgeschäft werden!

Dringlichkeitsantrag für Anpassung der Wohnbeihilfe

Mit einem Dringlichkeitsantrag im Gemeinderat tritt die KPÖ dafür ein, dass die Wohnbeihilfe des Landes nicht gekürzt wird, wenn es eine Pensionserhöhung gibt.
Vor allem Bezieherinnen und Bezieher niederer Einkommen und Pensionen leiden besonders unter der allgemeinen Teuerung. Zu den stärksten Preistreibern zählen die Wohnungskosten, also Miete, Betriebs- und Heizungskosten. Hier bietet die Wohnbeihilfe zumindest eine gewisse Linderung.

In zahlreichen Gesprächen, die Wohnungsstadträtin Elke Kahr bzw. die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte der KPÖ mit Betroffenen geführt haben, zeigte sich: Vor allem BezieherInnen von Mindestpensionen passiert es immer wieder, dass bereits bei einer geringen Pensionserhöhung (z. B. 30,-- Euro) die Wohnbeihilfe im selben Ausmaß oder oft noch mehr reduziert wird, sodass diese Erhöhung durch die Reduktion der Wohnbeihilfe komplett aufgesaugt wird. Oft bleibt unterm Strich sogar noch weniger Pension als vor der Pensionserhöhung. Dieselbe Beobachtung mussten wir bei Löhnen und Gehältern von Niedrigverdienern machen: Wenige Euro mehr an Entlohnung werden durch eine entsprechende Senkung der Wohnbeihilfe sofort wieder wettgemacht.
KPÖ-Klubobfrau Ina Bergmann: „Um hier entgegenzusteuern, wäre es dringend geboten, die Wohnbeihilfe zu valorisieren. Deshalb bringen wir am Donnerstag einen Dringlichkeitsantrag im Gemeinderat ein.“

Veröffentlicht: 20. Januar 2010

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