NGOs: Barrierefreiheit bedroht Existenz!
Gemeinderätin Uli Taberhofer fordert Änderung der Förderungsrichtlinien
Barrierefreiheit für behinderte Menschen ist ein wesentlicher Diskriminierungsschutz. Es ist wichtig, dass alle Lebensbereiche für Menschen mit Behinderungen so gestaltet werden, dass diese grundsätzlich ohne fremde Hilfe und ohne besondere Erschwernis Zugang haben.
Das geltende Gesetz strebt somit das möglichst vollständige Herstellen von Barrierefreiheit an. Um unzumutbare Härten für jene, die Barrieren abbauen, zu vermeiden, ist u. a. die Förderung investiver Maßnahmen durch das Bundessozialamt vorgesehen.
Davon ausgenommen sind jedoch alle NGO’s. „Für viele kleinere Organisationen sind aber 5.000,- €, die beispielsweise zur Errichtung einer Rampe oder zur behindertengerechten Umgestaltung von Sanitärräumen eingesetzt werden müssen, bereits ein erheblicher Aufwand“, verweist Gemeinderätin Mag. Uli Taberhofer auf die besondere Problematik vieler NGOs. „Oft sehen sie sich in ihrer Existenz bedroht, wenn sie diese finanziellen Mittel aus eigener Kraft aufbringen sollen“, so die Gemeinderätin.
Taberhofer wird bei der morgigen Gemeinderatssitzung daher einen dringlichen Antrag einbringen, um die verantwortlichen politischen Stellen des Bundes aufzufordern, die Förderrichtlinien von Investitionen in den barrierefreien Umbau zu verbessern, damit auch NGOs dem gesetzlichen Auftrag einer barrierefreien Umgestaltung ihrer Räumlichkeiten für behinderte Menschen nachkommen können, ohne dass ihre Existenz gefährdet ist.
Rückfragehinweis: Gemeinderätin Mag. Uli Taberhofer: Tel. 0650 21 54 290
Veröffentlicht: 18. April 2012