Neue Bebauungsdichte-Verordnung ist positiv für Graz
Bei den Bemühungen der Stadt Graz, die überbordende Verbauung einzuschränken und den Grünraum wirksamer zu schützen, deutet sich nun ein Erfolg an, der einen echten Durchbruch bedeuten würde. Das Land Steiermark berät über eine neue Bebauungsdichteverordnung, die für Graz äußerst positive Auswirkungen hätte.
Mit der neue Bebauungsdichteverordnung würde sich das Bild unserer Stadt positiv verändern:
- Offene Laubengänge und Stiegenhäuser können damit nicht mehr zur Ausdehnung der Bebauungsdichte herangezogen werden.
- Mit der neuen Definition der Bruttogeschoßflächen wird die großvolumige und vielgeschoßige Errichtung von Terrassenhäusern in Hanglagen vor allem im Grüngürtel unattraktiv für Projektentwickler.
- Die Verordnung erleichtert die für den Klimaschutz wichtige thermische Sanierung von bestehenden Gebäuden.
Der Begutachtungsentwurf der Steiermärkischen Landesregierung, welcher der Stadt vorliegt, ist eine positive Antwort auf Vorschläge, die die Stadt Graz seit langem an das Land gerichtet hat. Die konstruktive fachliche Auseinandersetzung bildet sich im neuen Verordnungstext ab.
Die neue Bebauungsdichteverordnung leistet auch einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz. Thermische Sanierungsmaßnahmen an Außenwänden von bestehenden Gebäuden bleiben bei der Berechnung der Bebauungsdichte unberücksichtigt und führen damit zu keiner Dichteüberschreitung.
Die Anpassung der Begriffe an das Baugesetz sorgt ebenfalls für mehr Klarheit.
„Mit der neuen Verordnung leistet das Land Steiermark einen wichtigen Beitrag, mit der Graz endlich eine Möglichkeit bekommt, dem überdimensionierten Bauen Grenzen zu setzen“, betont Bürgermeisterin Elke Kahr (KPÖ): „Die Änderung kann nur durch das Land Steiermark erfolgen.“
Sehr zufrieden, „dass die Verordnung meine Forderungen aufgreift und ein Schlussstrich unter diese überbordende Verdichtung gezogen wird“, ist Vizebürgermeisterin Judith Schwentner (Grüne): „Für eine neue klimagerechte Planung in Graz ist das ein sehr wichtiger Schritt.“
SPÖ-Klubobmann Michael Ehmann: „Das ist eine wirklich erfreuliche Entwicklung: Durch diese Verordnung können etliche jener Kritikpunkte, die in der Bevölkerung für viel verständlichen Ärger wegen des unverhältnismäßigen Bauwahns gesorgt haben, bereinigt werden.“
Veröffentlicht: 2. Februar 2023