Naturschutzgesetz: Novelle bedroht Grazer Grüngürtel
Gemeinderat Manfred Eber: „Zugeständnisse an die Immobilienwirtschaft"
45 % des Grazer Stadtgebietes fallen in die Kategorie Landschaftsschutzgebiet. War es bisher notwendig, dass Bauten im Landschaftsschutzgebiet von der Baubehörde an den Naturschutzbeauftragten zur Überprüfung und Genehmigung geschickt wurden, soll jetzt unter dem Deckmantel der „Verwaltungsvereinfachung“ die Baubehörde selbst für die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Genehmigung von Bauvorhaben zuständig sein. Das sieht eine Novelle zum Naturschutzgesetz, die bereits nächste Woche im Landtag beschlossen werden wird, vor.
„Das ist fatal“, sagt der Grazer Raumordnungssprecher Manfred Eber. „Mit diesem Zugeständnis an die Bauwirtschaft verkommt der Begriff Landschaftsschutz zu einer leeren Worthülse, die nur mehr der Immobilienwirtschaft dient, die mit „Wohnen im Grüngürtel“ werben und damit hohe Wohnungspreise rechtfertigen kann.“
Ein Beispiel: Bisher unterlagen Geländeveränderungen, z. B. Stützmauern, der naturschutzrechtlichen Bewilligungspflicht. Die Naturschutzbehörde achtete auf die Verträglichkeit geplanter Maßnahmen und konnte Auflagen für die Erhaltung besonderer landschaftlicher Schönheiten oder Eigenarten und des sich daraus ergebenden Erholungswertes für die Bevölkerung anordnen. Auf diese Weise haben viele Siedlungen ein grünes Gesicht bekommen.
Etwa 150 Bauvorhaben pro Jahr wurden laut Auskunft des Grazer Naturschutzbeauftragten, Dr. Wolfgang Windisch, bisher unter diesem Aspekt genau unter die Lupe genommen. Künftig wird seine Expertise nur mehr bei Bauvorhaben im Freiland verpflichtend eingeholt werden müssen. Das trifft laut Windisch aber nur auf ein bis zwei Bauten bzw. bauliche Anlagen pro Jahr zu.
„Die Zusammenarbeit zwischen Baubehörde und Naturschutzbeauftragtem hat einen sensiblen Umgang mit dem Natur- und Kulturraum in unserer Stadt bewirkt. Die vorliegende Naturschutzgesetzes-Novelle aber ignoriert die Anliegen und Interessen der Grazer Bevölkerung“, so Eber.
Veröffentlicht: 5. Mai 2017