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Nachmittagsbetreuung: Elternbeitrag wird ausgesetzt

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Wer die Nachmittagsbetreuung im Lockdown nicht oder nur selten in Anspruch nimmt, muss auch keinen Elternbeitrag zahlen. „Damit wollen wir Eltern helfen, für die der Lockdown eine finanzielle Herausforderung ist“, erklärt Bürgermeisterin Elke Kahr.

Viele Eltern und Kinder haben es schwer genug, mit den neuerlichen – notwendigen – Einschränkungen des Lockdowns zurecht zu kommen. Um hier eine Sorge abzunehmen, hat die neue Stadtregierung die Aussetzung des Elternbeitrags für die schulische Nachmittagsbetreuung für den Fall beschlossen, dass diese bis zum 12. Dezember nicht oder nur selten in Anspruch genommen wird.

Da im Zuge des Lockdowns die Sozialkontakte möglichst eingeschränkt werden sollen, soll auch die Nachmittagsbetreuung nur dann in Anspruch genommen werden, wenn es notwendig ist und keine Alternativen zur Verfügung stehen.

Wer in den drei Wochen des Lockdowns vom 22. November bis zum 12. Dezember keine oder bis maximal eine Woche im gebuchten Ausmaß besucht, bekommt die Gebühren im Umfang von drei Wochenbeiträgen rückverrechnet. Das hat Bürgermeisterin Elke Kahr mit einer Dringlichkeitsverfügung festgelegt. „Wir wollen so Eltern unterstützen, für die der Lockdown ohnedies eine zusätzliche finanzielle Herausforderung darstellt“, erklärt Kahr.
Eine solche Lösung war von der Stadt Graz bereits während des Lockdowns 2020 getroffen worden.

Veröffentlicht: 23. November 2021

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