Maßnahmen zum Schutz historischer Gebäude
KPÖ fordert Strafen bei Verstößen gegen die Instandhaltungspflicht
Das Girardihaus in der Leonhardstraße (Foto) ist trauriges Beispiel dafür, dass das Steiermärkische Baugesetz offenbar nicht ausreicht, um ein Haus vor dem Verfall zu schützen. Dieses sieht zwar für Verstöße gegen einige seiner Bestimmungen Strafen vor, nicht jedoch für Verstöße gegen die Pflicht des Eigentümers, sein Bauwerk zu erhalten.
Um Eigentümer von denkmalgeschützten oder in der Altstadtschutzzone liegenden Objekten noch mehr zum Erhalt ihrer Häuser zu verpflichten, forderten Stadträtin Elke Kahr, Gemeinderat Andreas Fabisch und Bezirksvorsteher-Stellvertreter der Inneren Stadt Alfred Strutzenberger am Mittwoch empfindliche Strafen bis zu 50.000 Euro bei Verstößen gegen die Instandhaltungspflicht.
Um die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, wird die KPÖ in der morgigen Gemeinderatssitzung einen dringlichen Antrag mit einer entsprechenden Petition an das Land Steiermark einbringen.
Elke Kahr: „Immer mehr Menschen sind zu Recht der Meinung, dass in Graz der Investorenschutz ungleich wichtiger zu sein scheint, als der Schutz historischer Gebäude. Die Methode einiger Spekulanten ist ja sattsam bekannt: Das Haus trotz aufgetragener und auch durchgeführter (Not)reparaturen sukzessive so lange verfallen zu lassen bis dann – mangels Wirtschaftlichkeit einer Komplettsanierung – der beantragte Abriss von der Baubehörde bewilligt werden muss. Hohe Strafen können hier Abhilfe schaffen. Der Eigentümer wird sich überlegen, ob er die angedrohte Summe lieber doch gleich in eine professionelle Sanierung investiert anstatt sie an Strafe zahlen zu müssen.“
Erweiterter Schutz historischer Gebäude
Dringender Handlungsbedarf besteht auch, wenn es darum geht einzelne Häuser, die nicht unter Denkmalschutz stehen und außerhalb der Zonen liegen, schützen zu können. Das Schicksal der Schreinervilla in Puntigam, die vor zwei Jahren abgerissen wurde, ist noch in trauriger Erinnerung.
Bereits 2010 wurde ein gemeinsamer Antrag von ÖVP, KPÖ und Grünen einstimmig beschlossen, mit dem die Stadtbaudirektion beauftragt wurde, Möglichkeiten für die Erstellung eines Katasters für schützenswerte Bau- und Flächensubstanz zu prüfen. Dabei sollen ExpertInnen der ASVK, des Bundesdenkmalamtes und auch HistorikerInnen mit einbezogen werden. Ebenso soll geprüft werden, wie der Schutz dieser Objekte rechtlich abgesichert werden kann. Bis heute wurde dieser Antrag nicht umgesetzt. Daher fordert die KPÖ die Stadtbaudirektion im zweiten Teil des dringlichen Antrages auf, dem Auftrag bis zum Ende des Jahres endlich nachzukommen.
Veröffentlicht: 8. Juli 2015