Lärm durch Veranstaltungen im Freien eindämmen!
KPÖ-Heinrichs: „Grazer Richtlinien sollen überarbeitet werden“
Der Sommer bietet nicht nur Unterhaltung durch ein breit gefächertes Angebot an Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen, er bringt für betroffene AnwohnerInnen nicht selten schlaflose Nächte – trotz geschlossener Fenster
Wie groß der Leidensdruck zahlreicher Anrainerinnen und Anrainer ist, zeigen die vielen Beschwerden betreffend Lärmbelästigung, die an KPÖ-Gemeinderätin Elke Heinrichs herangetragen werden. „Die Anwohnerinnen und Anwohner beklagen sich über die vielen Veranstaltungen im Freien. Einige sagen, dass sie sich vor dem Sommer geradezu fürchten bzw. sich sogar einen verregneten Sommer wünschen, um den Qualen durch die Lärmbelastung nicht permanent ausgesetzt zu sein“, berichtet die Gesundheitssprecherin der KPÖ.
Besonders gefürchtet sind Lautstärke, Dauer der Veranstaltungen und wummernde Bässe.
Die Betroffenen finden in ihrem Bedürfnis nach Ruhe und Erholung leider weder im Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz noch angesichts der eingeschränkten Möglichkeiten der Polizei ausreichend Hilfe und Schutz. Viele haben schon resigniert und verzichten auf telefonische Beschwerden, weil sie sich ohnehin keine Linderung erwarten.
Um dem Problem beizukommen, regt Heinrichs an, dass die Grazer „Richtlinien für die Erteilung der Zustimmung zur Durchführung von Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen“ überarbeitet werden.
Wesentliche Schwerpunkte dabei sollen sein:
- Evaluierung der Plätze und Festlegung einer verträglichen Anzahl von Veranstaltungen pro Platz
- Festlegung schallpegeltechnischer Grenzwerte (mittels Schallausbreitungsberechnungen soll ermittelt werden, wie hoch der Pegel sein darf, damit er beim Fenster des Anwohners die zulässige Lärmobergrenze nicht überschreitet!)
- Die erhobenen Daten der Behörden müssen allgemein zugänglich sein!
Mit einer entsprechenden Initiative wird Heinrichs am kommenden Donnerstag im Grazer Gemeinderat aktiv: „Ich wünsche mir, dass künftig ein neues Konzept, also eine Art Verfahrensregel, auch unter Bürgerbeteiligung, dem Interessensausgleich dient.“
Veröffentlicht: 18. Mai 2015