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Künstlerhaus: Künstlervereinigungen nicht aussperren!

Klubobfrau Bergmann stellt Dringlichkeitsantrag im Gemeinderat

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Fotos, Portr

Das Künstlerhaus am Burgring wurde vom Land Steiermark im letzten Jahr umfassend saniert, und ein neues Konzept zur Betriebsführung und künstlerischen Bespielung wurde angestrebt. Das Künstlerhaus ist zurzeit in der Universalmuseum Joanneum GesmbH verankert.

Der Verein Medienturm bekommt nun einen Betriebsführungsvertrag vom Land Steiermark, in dem er auch die Agenden der künstlerischen Leitung übertragen bekommt. Dieser Beschluss liegt nun dem Gemeinderat vor, da die Stadt Graz mit 15% an der Universalmuseum Joanneum GesmbH beteiligt ist.

Das Haus wurde ursprünglich unter Mitwirkung und finanzieller Beteiligung der fünf größten steirischen Künstlervereinigungen initiiert und gebaut. Aus diesem Grund wurde damals die Nutzungsmöglichkeit für die jährlichen großen Jahresausstellungen der Künstlervereinigungen für die Zukunft vertraglich vereinbart. Diese Vereinbarung wurde nun vom Land Steiermark (Kulturlandesrat Buchmann) für null und nichtig erklärt und die Vereinigungen auf die Straße gesetzt.

Viele Gesprächsversuche von Seiten der Künstlervereinigungen haben keine Wirkung erzielt. Selbst das Angebot, die Ausstellungszeit pro Vereinigung von früher vier Wochen auf zwei Wochen zu reduzieren, blieb unerhört. Die Künstlervereinigungen haben nun eine Klage gegen das Land Steiermark eingebracht.

„Für die Stadt Graz haben das Künstlerhaus und die Künstlervereinigungen einen durchaus hohen Stellenwert. Sehr viele Grazer Kunstschaffende sind im Künstlerhaus tätig und leisten einen großen Anteil am Kunstgeschehen in Graz“, betont Klubobfrau Ina Bergmann. „Die Künstlervereinigungen haben ein Recht, ihre Werke auch in Graz in einem entsprechenden Rahmen zu präsentieren. Sie dürfen nicht aus dem Künstlerhaus ausgesperrt werden!“

Die Gemeinderätin wird daher bei der heutigen Gemeinderatssitzung einen Dringlichen Antrag einbringen. Die Stadt Graz soll mittels Petition an die zuständigen Stellen im Land Steiermark herantreten und die vertragliche Zusicherung zur Benützung des Künstlerhauses für die Jahresausstellungen der betroffenen Künstlervereinigungen einfordern.

Rückfragehinweis: Klubobfrau Ina Bergmann, Tel.: 0664/60 87 22 150

 

Veröffentlicht: 18. Oktober 2012

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