Kritik an Baubehörde
Schlamperei oder Schildbürgerstreich? (Kleine Zeitung)
Darf ich bauen oder nicht? Diese Frage muss sich derzeit ein Grazer stellen, weil ihm die Baubehörde immer wechselnde Antworten gibt. Der Mann will in der Keplerstraße 58 die ehemalige Eisdiele auf vier Geschoße aufstocken. Am 22 Juni hat er dafür die Baubewilligung bekommen, Nachbarn haben allerdings im letzten Moment Berufung eingelegt. Trotz der Berufung erhält der Bauwerber drei Tage später den Baustellenausweis.
Damit darf er die Baustelle eröffnen und reißt als Erstes das Dach weg. Aber: Nur wenig später entzieht ihm die Behörde mit Verweis auf die Berufung wieder den Baustellenausweis – seitdem steht er ohne Dach da. Der Fall wird heute in der Berufungskommission der Stadt Graz behandelt.
Andreas Fabisch, KPÖ-Gemeinderat, ist sauer: „Das Vorgehen der Behörde ist ein Wahnsinn. Einmal so, einmal so – das geht einfach nicht. Als Bürger muss ich ja Vertrauen in Entscheidungen eines Amtes haben können.“
Ein zweiter Fall in der Keplerstraße beschäftigt heute ebenfalls die Berufungskommission. Das dreistöckige Gebäude in der Keplerstraße 69 gegenüber dem Rondo soll auf sieben Geschoße erhöht werden. „Damit wäre die maximale Baudichte fast ums Doppelte überschritten“, schüttelt Fabisch den Kopf. Statt 2,5 würde dann eine Baudichte von 4,8 erreicht. Die Behörde hält das aber im Sinne einer „erhöhten Urbanität“ für gerechtfertigt.
Georg Topf, Vorsitzender der Kommission, betont, man werde sich beide Fälle noch einmal genau anschauen.
(Kleine Zeitung, Region Graz, 26.8. 09)
Veröffentlicht: 26. August 2009