KPÖ fordert Beschwerde gegen „Stadtpark-Bescheid“ des Landes
Braunersreuther: Verkehrsgarten vor Bebauung schützen!
Mit der Begründung, dass asphaltierte Wege und Bauten im Stadtpark nicht dem Naturschutz unterliegen könnten, wurde der Bescheid aufgehoben, der den Stadtpark zum geschützten Landschaftsteil erklärt. Von vielen Seiten gibt es nun Befürchtungen, dass der Stadtpark in seiner derzeitigen Form in Gefahr sein könnte.
Weil der Burggarten unter Denkmalschutz steht, fällt er nun nicht mehr in den geschützten Landschaftsbereich. „Der Erhalt von Grünfläche – etwa des Rosengartens oder des Bauerngartens – ist dadurch aber nicht gewährleistet“, kritisiert KPÖ-Gemeinderätin Christine Braunersreuther. Auch die Allee-Bäume sind nicht mehr sicher. Sie könnten fallen, wenn Wege verbreitert werden sollen.
Besonders durch den Luxusbau am Pfauengarten gingen in den letzten Monaten die Wogen hoch. Da der angrenzende Verkehrsgarten definitiv verlegt wird, könnte die Fläche bebaut werden, wenn der entsprechende Schutz wegfällt. „Das Projekt Pfauengarten könnte sich noch weiter in den Stadtpark fressen“, so Braunersreuther, „dabei zählt gerade dieser Bereich zu den ruhigsten, weil er am Weitesten vom Glacis und seinem Verkehrslärm entfernt liegt.“
Braunersreuther fordert nun, gegen den neuen Bescheid des Landes Beschwerde einzulegen.
Diesen neuen Bescheid hält auch die steirische Umweltanwältin Mag.a Ute Pöllinger für unnötig und sogar gefährlich. Der alte Bescheid hatte den gesamten Park unter Schutz gestellt und nur Ausnahmen, die auf einer Liste festgehalten werden sollten, ausgenommen. Dieses Verzeichnis ist jedoch entweder nie erstellt worden oder nicht mehr auffindbar.
Ziel, so Braunersreuther, müsse es sein, den Bescheid rückgängig zu machen. „Dann kann der bisher gültige Bescheid durch ein Verzeichnis der Ausnahmen ergänzt werden“, so Braunersreuther.
Veröffentlicht: 1. Juli 2014