KPÖ erinnert an Leinenpflicht
Der Hund gilt als „bester Freund des Menschen“, er macht Freude, spendet Trost. Dass die Vierbeiner auch gern freilaufen und herumtollen wollen, ist verständlich – es liegt in ihrer Natur. Darum gibt in Graz Hundewiesen.
„Außerhalb dieser Zonen gibt es jedoch Regeln, die Hundehalter:innen einhalten müssen“ erklärt KPÖ-Tierschutzsprecherin Daniela Katzensteiner. Das Steiermärkische Landes-Sicherheitsgesetz schreibt vor, dass Hunde an öffentlich zugänglichen Orten – wie öffentlichen Straßen oder Plätzen, Lokalen oder Geschäften und ähnlichem – entweder „mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen sind, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist“.
„Diese Regel soll das sichere und friedliche Neben- und Miteinander von Mensch und Tier im öffentlichen Raum sicherstellen“, so Katzensteiner. Leider hört man in letzter Zeit immer wieder, dass in naturnahen Naherholungsgebieten, Hundehalter:innen diese Regeln nicht einhalten.
Hundebesitzer:innen, die sich an die Leinenpflicht halten, fühlen sich unwohl, Eltern sorgen sich um ihre Kinder, immer wieder ist von Bissen durch nicht angeleinte Hunde zu lesen. Zuletzt musste ein Lehrer, der bei einem Orientierungslauf seiner Schulklasse gebissen wurde, ins Krankenhaus. „Im Grüngürtel oder in Naherholungsgebieten fallen freilaufende Hunde ihrem Jagd-trieb folgend auch immer wieder Rehe oder andere Tiere des Waldes an, die dann qualvoll verenden“, weiß die KPÖ-Tierschutzsprecherin. Sie hakte deshalb in der Gemeinderatssitzung bei der zuständigen Veterinärstadträtin Claudia Schönbacher (KFG) nach, die zusicherte, bei den städtischen Hundekundekursen und den Hundetrainings auf den Hundewiesen die Bewusstseinsarbeit zu verstärken.
Am Rosenhain, wo es zuletzt immer öfter zu Vorfällen gekommen ist, wird die Ordnungswache auf Initiative des Geidorfer Bezirksvorstehers Hanno Wisiak (KPÖ) öfter patrouillieren und ermahnen – und wenn nötig, auch strafen.
Veröffentlicht: 16. November 2023