Kommunale Unternehmen kontra Abfallkonzerne
Informationen zum Kampf um die Andienungspflicht
Kampf um die Andienungspflicht
Das Steirische Abfallwirtschaftsgesetz (StAWG) sieht vor, dass auch Betriebe hinsichtlich der hausmüllähnlichen Abfälle gegenüber den Gemeinden andienungspflichtig sind, d.h. sie können genauso wie die privaten Haushalte ihren Entsorger nicht frei wählen, sondern sind verpflichtet, diesen Abfall der Gemeinde „anzudienen”.
Diese Bestimmung des StAWG ist positiv, weil sie verhindert, dass sich die Privatunternehmen die Rosinen aus dem Abfallkuchen herauspicken. Es ist daher wenig verwunderlich, dass die Wirtschaftskammer immer wieder Druck macht, diese Andienungspflicht aufzuheben. Die Folgen: die Gemeinden verlören ihre besten Kunden und würden auf den finanziell unattraktiven Einfamilienhäusern sitzen bleiben.
Eine Studie der Salzburger Landesregierung hat ausgerechnet, welche Steigerung der Müllgebühr das für die Haushalte bedeuten würde:
- Stadt Salzburg: plus 10 bis 17%
- Fremdenverkehrsgemeinden: plus 40 bis 45%
- Nicht-Fremdenverkehrsgemeinden: plus 16 bis 22%
- Mischgemeinden: plus 22 bis 29% (s. AK 2005)
Eine beliebte Methode von Betrieben, der Andienungspflicht zu entkommen, ist die Vermischung von hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle mit anderen Gewerbe-, Industrie- oder Einrichtungsabfällen, die nicht der Überlassungspflicht an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger unterliegen.
Ein besonderer Dorn im Auge der Privatisierungsbetreiber sind die Wirtschaftsbetriebe Graz, die nach wie vor erfolgreich den Restmüll der Landeshauptstadt Graz sammeln.
Immer wieder kommen von konservativer Seite Vorstöße in Richtung Privatisierung der Wirtschaftsbetriebe bzw. Lockerung der Andienungspflicht des hausmüllähnlichen Abfalls von Betrieben. Erst vor wenigen Tagen ist eine Klage der steirischen Wirtschaftskammer bei der EU-Kommission gegen die Andienungspflicht bekannt geworden, mit der die Stellung der Grazer Wirtschaftsbetriebe gegenüber den privaten Müllentsorgungsfirmen entscheidend geschwächt werden soll.
Dabei zeigen Studien deutlich, dass ein Entlassen der Betriebe aus der Andienungspflicht schlagartig zu einer gewaltigen Erhöhung der Müllgebühren für die Haushalte führen würde. Die von SPÖ
und ÖVP vollzogene Übertragung der Anteile der Stadt Graz an der AEVG (Abfall-, Entsorgungs- und Verwertungs GmbH) an die Grazer Stadtwerke, dient offensichtlich als Vorleistung zur Privatisierung. Denn die Ambitionen von Saubermacher, auch in Großstädten das Abfallgeschäft zu übernehmen, ist unübersehbar.
Deshalb hat die KPÖ im steirischen Landtag bereits im Vorjahr den Antrag gestellt, die Andienungspflicht in den Verfassungsrang zu heben. Der Antrag wurde mit den Stimmen von SPÖ, KPÖ und Grünen angenommen. Die KPÖ drängt nun auf eine rasche Gesetzesvorlage.
Veröffentlicht: 9. Mai 2008