Karenz-Regelung: ÖVP und SPÖ ignorieren Bezirksvorsteher:innen
Ein erfreuliches Stück wurde diese Woche im Landtag einstimmig beschlossen. Künftig können Bürgermeisterinnen und Bürgermeister auch in Karenz gehen – eine Möglichkeit, die sie bislang nicht hatten. Den Anstoß dazu gab ein Dringlichkeitsantrag der Grünen Grazer Gemeinderätin Manuela Wutte, der darauf hinwies, dass auch Grazer Gemeinderätinnen und Gemeinderäte bzw. Vorsteherinnen und Vorsteher der 17 Grazer Stadtbezirke diese Möglichkeit nicht haben. Einstimmig ersuchte der Grazer Gemeinderat das Land Steiermark, die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen.
In den gesetzlichen Anpassungen, die der steirische Landtag heute beschlossen hat, wurde aber ein entscheidender Punkt vergessen: Die Möglichkeit soll nun doch nicht für die Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher gelten, obwohl das der einstimmige Wunsch aus Graz war. Um das zu korrigieren, brachte die KPÖ-Fraktion einen Entschließungsantrag ein, der jedoch von den Regierungsfraktionen der ÖVP und SPÖ sowie von den NEOS abgelehnt wurde
„Es ist im Landtag generell eine undemokratische Unsitte, dass sämtliche Initiativen der Opposition entweder von ÖVP und SPÖ niedergestimmt werden oder in Ausschüssen versanden“, kritisiert Hanno Wisiak, Büroleiter des KPÖ-Gemeinderatsklubs und Bezirksvorsteher in Graz-Geidorf. Besonders befremdet ihn das Stimmverhalten der SPÖ. „Unsere sozialdemokratischen Koalitionspartner in der Stadt haben schon im Jänner dem Dringlichkeitsantrag zugestimmt und den Wunsch noch gestern an ihren Landtagsklub weitergeleitet“, so Wisiak kopfschüttelnd. „Dass auch die ÖVP, die sich in Graz immer wieder als Hüterin der Bezirksdemokratie aufspielt und das Anliegen im Gemeinderat mitgetragen hat, es im Landtag vom Tisch wischt, spricht auch Bände“, meint Wisiak.
Veröffentlicht: 18. September 2024