Hausbriefkästen: Auch "Altlasten" beseitigen
Mieter dürfen auf keinen Fall durch Umrüstung betroffen werden
Die nachträgliche Übernahme der Kosten für die bereits installierten EU-Briefkästen durch jene Postdienste, denen durch die EU-Richtlinie über die Liberalisierung des Briefverkehrs der Markt geöffnet wird, verlangt die KPÖ. Stadträtin Elke Kahr: "Hier geht es um die Interessen vieler Mieter. Der BZÖ-Pfusch bei den EU-Briefkästen muss auch rückwirkend repariert werden. In Graz haben wir seinerzeit die Umrüstung noch rechtzeitig stoppen können". Es ist auch ein Erfolg der Proteste, dass Mieter künftig nicht mehr belastet werden.
Darüber hinaus sind bei den EU-Postkästen aber viele Fragen nicht gelöst. Vor allem geht es um die Sicherstellung des Briefgeheimnisses.
Im jetzt von Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) vorgelegten Entwurf für ein neues Postmarktgesetz ist eine solche Kostenübernahme zwar für die Zukunft vorgesehen, die Kosten für die bereits angebrachten „Hausbrieffachanlagen“ wurden hingegen auf die Haus- bzw. WohnungseigentümerInnen und letztlich die MieterInnen übergewälzt.
Auf Betreiben von Infrastrukturminister Hubert Gorbach (vormals FPÖ, später BZÖ) wurde im vorauseilenden Gehorsam durch eine Novelle des Postgesetzes mit Strafandrohung von bis zu 30.000 Euro verordnet, bis 30. Juni 2006 neue Hausbriefkästen anzubringen, zu welchen nicht nur die Post AG sondern auch private Zustelldienste Zugang haben. Der Verfassungsgerichtshof hat allerdings mit Erkenntnis vom 4. Mai 2006 diese Verordnung als rechtswidrig aufgehoben, jedoch keinen Schadenersatz für die bereits angebrachten Hausbriefkästen vorgesehen.
Der VfGH hatte dem wegen Eingriff in das Eigentumsrecht und Fehlen eines öffentlichen Interesses Recht gegeben, da die Kosten von den Hauseigentümern und nicht etwa von den privaten Postdiensten als Nutznießer der EU-konformen Liberalisierung der Postdienste getragen werden mussten. Von HauseigentümerInnen wurde gegen die Republik eine Klage auf Schadenersatz durch eine Staatshaftung im Zusammenhang mit der Abringung dieser EU-konformen Hausbriefkästen eingebracht.
Die Kosten für bereits angebrachte Anlagen dürfen zwar nicht als Betriebskosten verrechnet werden, bei Anrechnung auf die Instandhaltungsreserve müssen allerdings letztlich wiederum die MieterInnen dafür aufkommen. Die klagenden HauseigentümerInnen argumentieren, die Kostenübernahme für die Umstellung sei nicht ihre Aufgabe und somit verfassungswidrig.
„In einem von der KPÖ initiierten und von über 800 Personen, darunter zahlreichen gewählten MandatarInnen, unterstützten Aufruf wurde diese Umstellung abgelehnt“, erinnert KPÖ-Kommunalsprecher Leo Furtlehner. Mit Verweis auf den Gesetzespfusch der Regierung verlangte die KPÖ schon im Zusammenhang mit dem Spruch des VfGH von der Regierung sich das Geld für die bereits angebrachten Anlagen von den privaten Postdiensten als Nutznießer zu holen und damit die Wohnungsgesellschaften und Hauseigentümer zu entschädigen die bereits solche Anlagen anbringen ließen, um eine Belastung der MieterInnen zu vermeiden.
Die Kosten für die Umrüstung der Hausbriefkästen wurden zwischen 50 und 100 Millionen Euro für bundesweit rund 1,7 Millionen Haushalte in Mehrparteienhäusern geschätzt, was für jeden Haushalt eine durchschnittliche Belastung zwischen 30 und 60 Euro bedeutet
Veröffentlicht: 25. Mai 2009