Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.

Graz ist Vorreiterin bei Entlastung von Pflegebedürftigen

Neues Tarifmodell entlastet kleine Einkommen – und Stadtbudget

2018-04-09-Robert-bei-PK.jpg
KPÖ-Pflegestadtrat Robert Krotzer setzt ein neues Grazer Modell von Ausgleichszahlungen durch, das es pflegebedürftigen Menschen leichter macht, in der vertrauen Wohnumgebung zu bleiben.

Niemand soll gezwungen sein, in ein Pflegeheim zu gehen, nur weil er sich die mobilen Pflegedienste nicht leisten kann. Das ist der Grundgedanke des neuen Kliententarifmodells der Stadt Graz.

Viele pflegebedürftige Menschen wären gesundheitlich durchaus in der Lage, in den eigenen vier Wänden zu bleiben, müssen aber in ein Heim, weil die Kosten für Hauskrankenpflege, Pflegeassistenz oder Heimhilfe so hoch sind, dass sie mit der Pension, die ihnen verbleibt, Miete und Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können.

„Mit dem neuen Grazer Modell ermöglichen wir es pflegebedürftigen Menschen, in der vertrauen Wohnumgebung zu bleiben“, freut sich der Grazer Pflegestadtrat Robert Krotzer. Den Betroffenen bleibt dann die Höhe der Mindestpension von 863 Euro erhalten – unabhängig vom Betreuungsausmaß, das sie zuhause in Anspruch nehmen. Dafür sorgen Ausgleichszahlungen der Stadt Graz, die im neuen Kliententarifmodell für die mobile Pflege- und Betreuung und die Hauskrankenpflege vorgesehen sind.

Viele Pensionisten und Pensionistinnen können nun aufatmen. „Sie haben ein Leben lang hart gearbeitet und bekommen trotzdem nur eine kleine Pension. Es wäre zutiefst unfair gewesen, wenn sie deshalb nicht in ihrem Zuhause bleiben könnten“ so Krotzer. Er freut sich über diesen wichtigen Schritt zu mehr Gerechtigkeit für die ältere Generation.

Doppelte Entlastung: Für Menschen – und für Stadtbudget

Wenn Menschen länger zuhause bleiben können, ist das nicht nur gut für sie, sondern auch für die Stadtfinanzen. Ist jemand im Pflegeheim, kostet das die Stadt im Schnitt 10.897 Euro pro Jahr. Für mobile Dienste fallen deutlich weniger an: 1.454 Euro. „Die Entlastung ist aslo eine doppelte“, sagt Krotzer: „für die Menschen – und für das Budget der Stadt“.

Ab 1. Juli tritt die neue Regelung in Kraft.

Veröffentlicht: 18. Mai 2018

Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.