Graz hebt Zuschuss zur mobilen Pflege an

Pflege-Stadtrat Krotzer fordert rasche landesweite Umsetzung des Grazer Modells

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In den eigenen vier Wänden bleiben zu können, wünschen sich viele Menschen mit Pflegebedarf. In Graz macht eine Zuzahlung der Stadt das einfacher.
Foto: © CDC, unsplash.com

Viele pflegebedürftige Menschen sind gesundheitlich durchaus in der Lage, in ihrer vertrauten Wohnumgebung zu bleiben, wenn sie sich die mobilen Pflege- und Betreuungsdienste auch leisten können. „Für pflegebedürftige Grazer und Grazerinnen ist seit viereinhalb Jahren eine merkliche Verbesserung erreicht worden“, sagt Pflegestadtrat Robert Krotzer (KPÖ). Eine Zuzahlung der Stadt Graz macht es einfacher, in den eigenen vier Wänden bleiben zu können. Unabhängig vom Betreuungsausmaß, welches Betroffene zuhause in Anspruch nehmen, sorgen Ausgleichszahlungen der Stadt dafür, dass den Betroffenen die Höhe der Mindestpension erhalten bleibt. Mit Jahreswechsel stieg sie von 977 auf 1.053,64 Euro.
 

Automatische Verbesserung

„Die Energie- und Lebenshaltungskosten steigen derzeit enorm. Mit dem österreichweit einzigartigen Kliententarifmodell ist es uns aber gelungen, eine Leistung der Stadt, die den Menschen zugutekommt, an die Pensionsanhebung zu koppeln“, freut sich Krotzer. Gerade bei kleinen Pensionen kommt es nämlich auf jeden Euro an, um neben Miete, Heizung, Strom und täglichem Lebensbedarf auch Pflege und Betreuung leisten zu können.
 

Zuzahlung schafft Abhilfe

Lange Zeit waren viele Menschen aus finanziellen Gründen gezwungen, in ein Heim zu gehen, weil sie sich die mobilen Pflegedienste (Hauskrankenpflege, Pflegeassistenz oder Heimhilfe) nicht leisten konnten. Dabei wären sie gesundheitlich durchaus in der Lage, zuhause zu bleiben. Seit 1. Juni 2018 schafft das Zuzahlungsmodell der Stadt Graz Abhilfe.

 

Doppelte Entlastung: Für Menschen – und für Stadtbudget

Wenn Menschen länger zuhause bleiben können, ist das sowohl gut für sie, als auch für die Stadtfinanzen. Ist jemand im Pflegeheim, kostet das die Stadt über 12.000 Euro pro Jahr. Für mobile Dienste fallen deutlich weniger Kosten an: nur etwa ein Achtel. „Die Entlastung ist also eine doppelte“, betont Krotzer: „für die Menschen – und für das Budget der Stadt“.
 

Rasche landesweite Umsetzung gefordert

Auf jahrelangen Druck hin wurde im steiermärkischen Landtag eine landesweite Übernahme des Grazer Modells beschlossen. Pflege-Stadtrat Robert Krotzer (KPÖ) fordert eine möglichst rasche Umsetzung dieses Vorhabens im Interesse aller pflegebedürftigen Steirer:innen.
 

Frau Gebhardt – Ein konkretes Fallbeispiel

Frau Gebhardt (Name geändert) ist 78 Jahre alt und lebt mit ihrem Gatten in einer Mietwohnung. Frau A. ist in der körperlichen Mobilität beeinträchtigt. Sie bezieht Mindestpension und Pflegegeld der Stufe zwei. Die Mobilen Dienste unterstützen das Ehepaar bei den Haushaltstätigkeiten. Bei der Körperpflege wird Frau Gebhardt vom Gatten unterstützt. Dieser ist jedoch selbst, aufgrund zahlreicher Erkrankungen, mit der gesamten Pflege der Gattin, körperlich und psychisch überfordert. Im Dezember 2021 verschlechterte sich der Gesundheitszustand von Frau Gebhardt Sie kann nicht mehr alleine aufstehen, liegt den ganzen Tag im Bett und ist harn- und stuhlinkontinent. Die Hausbesuche der Mobilen Dienste wurden sofort erhöht. Es kommen nun dreimal täglich Pflegeassistenten zur Hilfe bei der Körperpflege und der Inkontinenzversorgung. Zweimal pro Woche kommt weiterhin eine Heimhilfe zur Unterstützung bei den Haushaltstätigkeiten. Es wurde ein Pflegebett angeschafft.

Dadurch, dass die Höhe der Mindestpension der Klientin erhalten bleibt, willigte Frau Gebhardt zur Erhöhung der Hausbesuche ein. Ihr Mann ist durch diese Entlastung sehr froh, da er schon an der Grenze seiner Belastbarkeit angelangt ist. Durch die intensive Unterstützung der Mobilen Dienste ist die häusliche Versorgung gewährleistet und ein Einzug in ein Pflegeheim vorerst noch nicht notwendig.
 

Nähere Informationen und Antworten auf viele Fragen finden Sie unter: www.graz.at/kliententarifmodell

 

 

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Veröffentlicht: 12. Januar 2023