Graz fordert: Historische Häuser besser schützen!
Mit ihrem historischen Stadtkern stellt die Stadt Graz eine Besonderheit in der steirischen Baukultur dar. Die Innenstadt und ein paar weitere ausgewiesenen Flächen unterliegen daher einem besonderen Schutz, der Eingriffen in die historische Bausubstanz nur unter ganz besonderen Voraussetzungen erlaubt. Außerhalb dieser Schutzzone, befinden sich aber auch einige weitere Gebäude, die einen großen historischen Wert besitzen. Nicht alle davon stehen unter Denkmalschutz. Diese Gebäude sind durch das steirische Baugesetz nicht geschützt, denn nach Paragraph 32 muss jeder Abbruch erlaubt werden, wenn es keine Einwände dagegen gibt. Die Grazer-Altstadtsachverständigenkommission beurteilt dabei in der Regel aber alleine nach dem kunst- und nicht dem kulturhistorischen Wert.
„Graz hat so viel schöne und historische Bausubstanz, die wir wesentlich besser vor drohendem Abriss schützen müssen“, sagt KPÖ-Klubobfrau Christine Braunersreuther. In anderen Bundesländern, etwa Wien, ist der Erhalt von historischen Gebäuden durch das Baugesetz weitaus besser geschützt. Dort ist der Abriss von Gebäuden, die vor 1945 errichtet wurden, erst nach ausdrücklicher Bewilligung erlaubt. Auf Antrag Braunersreuthers forderte daher der Grazer Gemeinderat vom Landesgesetzgeber eine dementsprechende Änderung im Steiermärkischen Baugesetz. Nur die FPÖ stimmte dagegen.
Veröffentlicht: 16. Februar 2023