Glücksspiel: VP und SP gingen bei höherer Besteuerung nicht mit
Zusatzantrag von Gemeinderat Georg Fuchs hätte Lücken im VP-Antrag geschlossen
KPÖ-Gemeinderat Georg Fuchs versuchte am Donnerstag in der Sitzung des Grazer Gemeidnerates auf die Gesamtproblematik des Geschäftes mit der Spielsucht hinzuweisen. ÖVP udn SPÖ lehnten diese Initiative ab.
Es ist außerordentlich erfreulich, dass sich im Grazer Gemeinderat heute erstmals eine Mehrheit für gesetzliche Maßnahmen aussprechen wird, die der rasant zunehmenden Spielsucht einen Riegel vorschieben sollen. Bis dato war von einem Problembewusstsein nämlich nichts zu spüren. Wie wäre es sonst zu erklären, dass sowohl ÖVP als auch SPÖ im Landtag noch vor wenigen Monaten einem Antrag, der jenem von Kollegen Hohensinner entspricht, die Zustimmung verweigert haben?
Selbstverständlich wird die KPÖ sowohl der Dringlichkeit als auch dem Antrag ihre Zustimmung erteilen. Darüber hinaus möchte ich aber einen Zusatzantrag einbringen, da ich davon überzeugt bin, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen für sich genommen zwar richtig, aber unzureichend sind. Auch wenn Jugendliche, deren Schutz selbstverständlich durch zusätzliche Maßnahmen einen besonderen Stellenwert einnimmt, einen überproportionalen Anteil der Spielsüchtigen ausmachen, darf uns das Schicksal der Betroffenen im Erwachsenenalter nicht gleichgültig sein.
Die im Motivenbericht genannte Zahl von 20.000 spielsüchtigen Personen in Österreich ist eine eher optimistische Schätzung: Dr. Roland Mader, Leiter der Suchtberatungsstelle Baden, geht von 56.000 Spielsüchtigen aus, das Wiener Anton-Proksch-Institut schätzt die Zahl der pathologischen Spielerinnen und Spieler auf 60.000.
Laut Dr. Mader haben 89 Prozent der wegen Spielsucht Behandelten zumindest 50.000 Euro Schulden. Nicht nur ihre eigene Existenz ist durch die Spielsucht bedroht, auch ihre Familien werden mit in den Abgrund gerissen. Wettcafés und Glücksspielautomaten sprießen in immer größerer Zahl aus dem Boden. Die Politik ist daher dringend aufgefordert, Jugendliche wie Erwachsene endlich zu schützen und ein verunglücktes Gesetz dringend zu reparieren. Darüber hinaus sollten wir uns Gedanken machen, wie dem zunehmenden Bedarf an Beratungsstellen und Therapieplätzen begegnet werden soll. Und wir sollten uns die Frage stellen, warum das Land Steiermark laut einer Anfragebeantwortung im Landtag über kein ausgebildetes Personal verfügt, das in der Lage ist, die Glücksspielbetreiber auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen.
So lange es das „Kleine Glücksspiel“ in seiner heutigen Form gibt, so lange werden auch die damit verbundenen sozialen Probleme wachsen. Deshalb ist langfristig ein bundesweites Verbot des „Kleinen Glücksspiels“ anzustreben. Bis ein solches Verbot durchgesetzt ist, müssen das Land Steiermark und seine Kommunen aber alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Geschäftemacherei mit dem Unglück von tausenden Betroffenen weniger attraktiv zu machen.
In der heutigen Ausgabe von Gratiszeitungen fordern Automatenaufsteller sogar Landesförderungen, da sie der Meinung sind, „tausende Arbeitsplätze“ zu schaffen. Die Wahrheit ist aber, dass jeder Arbeitsplatz in dieser Branche mindestens einen anderen Arbeitsplatz vernichtet. Denn jeder Cent, der in einen „Einarmigen Banditen“ wandert, kann nicht mehr für andere Dinge ausgeben werden. Und es gibt wenige Branchen, in denen so wenig Personal benötigt wird, um den Kunden so viel Geld aus der Tasche zu ziehen.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, dass drei Grazer Bezirksräte – Innere Stadt, Gries und Lend – bereits einstimmige Beschlüsse gefasst haben, welchedie Eindämmung der Spielsucht durch gesetzliche Maßnahmen zum Inhalt haben.
Namens der Gemeinderatsfraktion der KPÖ stelle ich aus den genannten Gründen folgenden
Zusatzantrag:
In Ergänzung der beiden von Gemeinderat Hohensinner formulierten Forderungen möge der Gemeinderat mit folgenden zusätzlichen Forderungen an den Steiermärkischen Landtag herantreten:
1. Einführung einer Standortabgabe zur Eindämmung des Wildwuchses an Wettcafés;
2. Erhöhung der Abgaben von derzeit maximal 467,50 Euro pro Monat und Geldspielautomat auf Wiener Niveau (1.400 Euro pro Monat);
3. Neuformulierung der Bestimmungen zum so genannten „Kleinen Glücksspiel“ mit dem Ziel, den vom Landesgesetzgeber ursprünglich intendierten maximalen Wetteinsatz von 50 Cent pro Spiel nicht durch Tricks umgehbar zu machen: Automaten dürfen tatsächlich nicht mehr als eine 50-Cent-Münze pro Spiel annehmen, gleichzeitig ist eine Spieldauer von mindestens 20 Sekunden festzulegen.
Veröffentlicht: 25. Mai 2007