Gleichgeschlechtliche Verpartnerungen: KPÖ begrüßt VfGH-Entscheidung
„Nagls Weigerung, den Trauungssaal zu öffnen, verstößt gegen Gleichheitsgrundsatz“, sagt GR Braunersreuther
Bei der KPÖ begrüßt man die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, dass homosexuelle Paare sich überall dort, wo sie es wollen, das Ja-Wort geben dürfen.
„Spätestens jetzt ist es offensichtlich, dass sich Bürgermeister Nagls Weigerung, Verpartnerungen im Trauungssaal im Rathaus zuzulassen, gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt“, sagt KPÖ-Familiensprecherin Christine Braunersreuther.
Die Debatte um die die Nutzung des Trauungssaales im Grazer Rathaus für die Verpartnerung gleichgeschlechtlicher Paare gibt es seit 2009. Bereits in der ersten Sitzung dieser Gemeinderatsperiode hatte Braunersreuther den Antrag gestellt, den Saal für gleichgeschlechtliche Verpartnerungen zur Verfügung zu stellen, der jedoch zurückgewiesen wurde. Zuletzt hat sich ein breites Bündnis formiert, um gegen die bestehende Diskriminierung anzukämpfen.
Veröffentlicht: 7. August 2013