Gemeindewohnungen: Änderung trifft auch ÖsterreicherInnen
Stadträtin Elke Kahr: „Der Schuss wird nach hinten losgehen.“
Bei einer Änderung der Vergaberichtlinien für Gemeindewohnungen muss sehr vorsichtig agiert werden.
Deswegen hatte es Tradition, dass die KPÖ bei jeglichen Veränderungen immer zuvor einen externen Wissenschaftler damit beauftragt hat, die möglichen Auswirkungen zu analysieren. „Denn an den sensiblen Stellschrauben zu drehen, ohne zu wissen, welche Auswirkungen es nach sich zieht, zeugt eher von Populismus als Professionalität“ verweist Stadträtin Elke Kahr auf die Sensibilität in diesem Bereich. Die Maßnahme, dass zukünftig erst nach 5 Jahren Aufenthalt in Graz um eine Gemeindewohnung angesucht werden kann, wird hauptsächlich Österreicher und Österreicherinnen treffen. Gerade für junge Grazer Familien sind die Wohnungseinstiegskosten und derzeitigen Mieten schwer zu stemmen. Sie benötigen so schnell wie möglich eine Gemeindewohnung und nicht erst nach 5 Jahren.
Dass die restlichen Richtlinien für die Vergabe von Gemeindewohnungen nicht verändert werden, zeigt, dass die bisherigen Wohnungsvergaberichtlinien der KPÖ am aktuellsten Stand und vorbildhaft waren.
„Wir werden ein besonderes Auge auf Grazer und Grazerinnen haben, die unschuldig durch eine Notsituation in Wohnungslosigkeit geraten sind“ verweist Kahr auf eine wichtige zusätzliche soziale Funktion der Gemeindewohnungen und fordert, dass “diese Menschen auch weiterhin unbürokratisch und rasch mit Gemeindewohnungen notversorgt werden müssen.“
Veröffentlicht: 20. Juni 2017