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Gemeindewohnung: Wohnungswechsel untersagt

Klubobmann Manfred Eber: „Die neuen Richtlinien der FPÖ zeigen Verbesserungspotential.“

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Obwohl sie schon seit zwölf Jahren in einer Gemeindewohnung lebt wurde einer Alleinerzieherin ein Wohnungswechsel untersagt.

Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern wollte aus gesundheitlichen Gründen in eine andere Gemeindewohnung wechseln. Das Ansuchen wurde abgelehnt! „Das ist absurd. Hier zeigen sich die direkten Folgen der FPÖ-Richtlinien zur Vergabe von Gemeindewohnungen“, so Klubobmann Manfred Eber. Die aus Armenien stammende Frau, welche seit zwölf Jahren in einer Gemeindewohnung lebt, hat als Konventionsflüchtling nun keinen Anspruch auf einen Wechsel in eine andere Gemeindewohnung.

 

„Der bisherige Mietvertrag mit der betroffenen Familie bleibt natürlich aufrecht, aber es erscheint mir nicht wünschenswert, dass manche Wohnungswechsel gleichsam automatisch abgelehnt werden, vor allem, wenn es für die BewohnerInnen und eventuell auch für die Stadt Graz sinnvoll wäre, einen Wechsel zu vollziehen. Beispielsweise ein Wechsel von einer größeren in eine kleinere Gemeindewohnung oder wie in diesem Fall aus gesundheitlichen Gründen“, so Eber.

 

Die seit 01.10.2017 geltenden Vergaberichtlinien diskriminieren auch zahlreiche GrazerInnen, die aus den Umlandgemeinden zugezogen sind. Sie müssen jetzt fünf Jahre in Graz wohnhaft sein, bevor sie Anspruch auf eine Gemeindewohnung haben. „Es ist keine Kunst, die Wartezeit von Gemeindewohnungen zu senken, wenn man gleichzeitig den Kreis der Anspruchsberechtigten entsprechend beschränkt“, so Eber.

 

KPÖ-Klubobmann Eber wird bei der morgigen Gemeinderatssitzung Stadtrat Eustacchio in der Fragestunde auffordern, die Vergaberichtlinien entsprechend zu ändern.

Veröffentlicht: 13. Juni 2018

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