Gemeinderat fordert Erhöhung der Ausgleichstaxe
Im Gemeinderat forderte KPÖ-Inklusionssprecher Philipp Ulrich vom Bundesgesetzgeber, die Anhebung der Ausgleichstaxe: „Es ist längst überfällig, dass wir hier genauer hinschauen und handeln, da sich trotz Ausbildungen die Situation am Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung nicht zum positiven entwickelt hat. Ich habe null Toleranz für ‚Nullbeschäftiger‘.“
Der Tätigkeitsbericht der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung aus dem letzten Jahr zeigt, dass rund 75 Prozent der Unternehmen lieber die sogenannte „Ausgleichstaxe“ zahlen, bevor sie einen Menschen mit Behinderung anstellen. Nur 56 Prozent der zu 50 Prozent behinderten Menschen befinden sich in einem Arbeitsverhältnis.
„Das ist ein trauriges Abbild davon, wie schwer es Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt haben. Diskriminierungen, mangelnde Barrierefreiheit, geringere Entlohnung und allgemeine strukturelle Behinderungen lassen ihr Recht auf Teilhabe oftmals unmöglich erscheinen“, kritisiert KPÖ-Inklusionssprecher Philipp Ulrich.
Auch das „Behinderteneinstellungsgesetz“ hilft da bisher nur wenig. Es sieht vor, dass Unternehmen ab 25 Mitarbeiter:innen zumindest einen begünstigt behinderten Menschen einstellen müssen. Tun sie das nicht, so ist eine „Ausgleichstaxe“ von 335 Euro monatlich (Stand 1.1.2025) für jede Person zu entrichten, die zu beschäftigen wäre. Je nach Betriebsgröße erhöht sich die Ausgleichstaxe auf bis zu maximal 499 Euro für jede Person die zu beschäftigen wäre. Das eingehobene Geld fließt in den „Ausgleichtaxfonds“, aus dem zweckgebunden Menschen mit Behinderung bzw. integrative Betriebe gefördert werden.
„Hier entsteht dann meist ein unsinniger Kreislauf, der im besten Falle an die verzweifelte Suche von Asterix und Obelix nach Passierschein A38 erinnert“, erklärt Ulrich. Die Betriebe zahlen die Ausgleichstaxe in den Ausgleichstaxfonds ein. Aus diesem werden unter anderem Ausbildungen und Arbeitsmarktprogramme bezahlt. „Menschen mit Behinderung nehmen daran motiviert teil um dann erst nicht in den Betrieben unterzukommen, da diese lieber die geringe Ausgleichstaxe zahlen“, so Ulrich.
Im Gemeinderat forderte er deshalb vom Bundesgesetzgeber, die Anhebung der Ausgleichstaxe auf einen kollektivvertraglichen Mindeststandard der jeweiligen Branche. „Es ist längst überfällig, dass wir hier genauer hinschauen und handeln, da sich trotz Ausbildungen die Situation am Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung nicht zum positiven entwickelt hat. Ich habe null Toleranz für ‚Nullbeschäftiger‘“, sagt Philipp Ulrich.
Sein Antrag wurde im Gemeinderat mehrheitlich angenommen. ÖVP und FPÖ haben gegen die Erhöhung der Ausgleichstaxe gestimmt.
Veröffentlicht: 17. Januar 2025